Ihre Fragen zur Nichtresidentensteuer
Oben auf jeder Seite eine direkte Antwort, danach die ausführliche Erklärung und, wo sinnvoll, ein Rechner.
Grundlagen
Muss ich als EU-Bürger in Spanien Nichtresidentensteuer zahlen?
Ja. Die EU-Mitgliedschaft befreit nicht von der spanischen Nichtresidentensteuer. Sie bringt aber Vorteile: Für Ansässige der EU, des EWR, Norwegens, Islands und Liechtensteins gilt ein Satz von 19 % statt 24 %, und bei Vermietung dürfen sie Kosten abziehen. Ein steuerlicher Vertreter ist zudem nicht vorgeschrieben.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung in Spanien nur im Urlaub nutze?
Ja. Die Steuer hängt nicht davon ab, wie oft Sie die Wohnung nutzen, sondern davon, dass sie Ihnen zur Verfügung steht. Ob Sie zwei Wochen oder fünf Monate dort verbringen: Für alle Tage ohne Vermietung erklären Sie fiktive Eigennutzungseinkünfte im Modelo 210.
Muss ich eine Garage oder einen Stellplatz in Spanien separat erklären?
Ja, sobald die Garage, der Stellplatz oder der Abstellraum eine eigene Katasterreferenz hat. Dann ist er steuerlich eine eigenständige Immobilie mit eigenem Katasterwert, und jeder Eigentümer erklärt ihn in einem separaten Modelo 210. Ist er dagegen in der Referenz der Wohnung enthalten, ist er bereits mitversteuert.
Muss ich eine leerstehende Wohnung in Spanien versteuern?
Ja. Wer außerhalb Spaniens steuerlich ansässig ist und dort eine nicht vermietete Wohnung besitzt, muss jedes Jahr fiktive Eigennutzungseinkünfte im Modelo 210 erklären. Es spielt keine Rolle, ob die Wohnung leer steht, renoviert wird oder nur gelegentlich genutzt wird. Freibeträge oder eine Mindestgrenze gibt es nicht.
Bin ich in Spanien steuerlich Resident oder Nichtresident?
Steuerlich ansässig in Spanien sind Sie, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhalten oder dort den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen haben. Vermutet wird es auch, wenn Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte und Ihre minderjährigen Kinder dort wohnen. Trifft nichts davon zu, sind Sie Nichtresident.
Was ist der Unterschied zwischen IBI und Modelo 210?
Die IBI ist die kommunale Grundsteuer, die jeder Eigentümer an das Rathaus zahlt, egal wo er lebt. Das Modelo 210 betrifft die staatliche Einkommensteuer der Nichtresidenten. Es sind zwei getrennte Steuern bei zwei Behörden: Wer IBI zahlt, ist damit beim Modelo 210 nicht befreit.
Was ist das Modelo 210?
Das Modelo 210 ist das Formular, mit dem Nichtresidenten ihre in Spanien erzielten Einkünfte bei der Agencia Tributaria erklären. Für Immobilienbesitzer betrifft es drei Fälle: die fiktive Eigennutzung einer nicht vermieteten Wohnung, Mieteinnahmen und den Gewinn beim Verkauf.
Wer muss das Modelo 210 in Spanien abgeben?
Das Modelo 210 gibt jede Person ab, die in Spanien Einkünfte erzielt, ohne dort steuerlich ansässig zu sein. Für Immobilienbesitzer heißt das: jeder Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderswo, und zwar eine Erklärung pro Person und pro Immobilie.
Steuerberechnung
Warum 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts?
Der Satz hängt von der Katasterbewertung Ihrer Gemeinde ab. Grundsätzlich werden 2 % des Katasterwerts als fiktives Einkommen angesetzt. Wurden die Werte der Gemeinde in einer allgemeinen Neubewertung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 oder später aktualisiert, sind es nur 1,1 %. Diese Regel gilt für die Jahre 2023 bis 2026.
Ich habe im Laufe des Jahres gekauft: Wie viele Tage muss ich erklären?
Sie erklären nur die Tage, an denen Sie Eigentümer waren, gezählt ab dem Datum der notariellen Kaufurkunde bis zum 31. Dezember. Die fiktiven Einkünfte werden im Verhältnis dieser Tage zu den 365 oder 366 Tagen des Jahres gekürzt. Bei Kauf am 1. Juli sind das 184 von 365 Tagen.
Wo finde ich den Katasterwert meiner Immobilie in Spanien?
Am einfachsten auf dem jährlichen IBI-Bescheid Ihrer Gemeinde: Dort steht der Katasterwert (valor catastral) neben der Katasterreferenz. Alternativ zeigt ihn die elektronische Sede des Catastro an, für Eigentümer mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve. Auch die Gemeinde oder ein Bevollmächtigter kann ihn abfragen.
Kann ich Kosten für eine nicht vermietete Immobilie in Spanien absetzen?
Nein. Für fiktive Eigennutzungseinkünfte erlaubt das spanische Recht keinerlei Abzüge: weder IBI noch Gemeinschaftsgebühren, Versicherung, Hypothekenzinsen oder Reparaturen. Es gibt auch keinen persönlichen Freibetrag. Kosten lassen sich nur bei Vermietung absetzen, und zwar anteilig für die vermieteten Tage und nur für Ansässige der EU oder des EWR.
Immobilie in Miteigentum: Wie wird die Steuer in Spanien aufgeteilt?
Jeder Miteigentümer gibt eine eigene Erklärung ab und versteuert nur seinen Anteil, so wie er in der Escritura steht. Bei 50 % pro Person wird die Grundlage halbiert, bei drei Geschwistern zu je einem Drittel gedrittelt. Jeder braucht eine eigene NIE und zahlt seinen Betrag getrennt.
Wie berechnet man die Nichtresidentensteuer für eine Wohnung in Spanien?
Sie nehmen den Katasterwert, multiplizieren ihn mit 2 % oder 1,1 %, dann mit Ihrem Eigentumsanteil und mit dem Anteil der Tage ohne Vermietung. Auf das Ergebnis wenden Sie 19 % an, wenn Sie in der EU oder im EWR wohnen, sonst 24 %. Bei 100 000 € Katasterwert und 2 % sind das 380 €.
Was ändert sich 2027 bei der Berechnung der unterstellten Einkünfte?
Das Real Decreto-ley 29/2026 kündigt ab 2027 eine progressive Skala für die unterstellten Einkünfte an, berechnet auf die Summe der Katasterwerte. Diese Reform betrifft zunächst die Einkommensteuer der Residenten. Wie sie auf Nichtresidenten angewendet wird, ist noch nicht geklärt. Bis einschließlich 2026 gelten die bekannten Sätze von 1,1 % und 2 %.
Warum zahle ich 19 % oder 24 % Nichtresidentensteuer?
Der Steuersatz richtet sich nach Ihrem steuerlichen Wohnsitz, nicht nach Ihrer Nationalität. Wer in der EU, im EWR, in Norwegen, Island oder Liechtenstein ansässig ist, zahlt 19 %. Für alle anderen Länder, darunter die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA, gilt der allgemeine Satz von 24 %.
Wie hoch ist die Nichtresidentensteuer in Spanien im Durchschnitt?
Für eine nicht vermietete Ferienwohnung beträgt die Steuer meist zwischen gut hundert und einigen hundert Euro pro Jahr und Eigentümer. Einen offiziellen Durchschnitt gibt es nicht, weil alles vom Katasterwert, dem Satz von 1,1 % oder 2 %, Ihrem Anteil und Ihrem Wohnsitzland abhängt.
Fristen und Verspätung
Ich habe einen Brief der Agencia Tributaria bekommen: Was tun?
Lesen Sie zuerst, um welche Art Schreiben es sich handelt, und notieren Sie die Frist. Ein requerimiento fordert Unterlagen oder eine Erklärung an. Eine propuesta de liquidación schlägt eine Nachforderung vor, gegen die Sie meist binnen zehn Werktagen Einwände erheben können. Eine providencia de apremio leitet die Zwangsbeitreibung ein.
Bis wann muss ich das Modelo 210 abgeben?
Für eine nicht vermietete Wohnung erklären Sie die fiktiven Einkünfte eines Jahres im Folgejahr. Für 2025 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026, bei Zahlung per Lastschrift bis zum 23. Dezember 2026. Die Einkünfte 2026 erklären Sie vom 1. April bis zum 31. Dezember 2027.
Ich habe das Modelo 210 nie abgegeben: Was soll ich tun?
Holen Sie die versäumten Jahre so bald wie möglich freiwillig nach, und zwar die letzten vier noch nicht verjährten Jahre. Wer erklärt, bevor die Verwaltung sich meldet, zahlt nur gesetzliche Zuschläge von 1 % bis 15 % und gegebenenfalls Verzugszinsen, mit 25 % Ermäßigung bei fristgerechter Zahlung.
Was kostet eine verspätete Abgabe des Modelo 210?
Erklären Sie verspätet, aber bevor die Verwaltung Sie auffordert, zahlen Sie einen Zuschlag von 1 % plus 1 % für jeden vollen Monat Verspätung. Ab zwölf Monaten sind es 15 % zuzüglich Verzugszinsen. Begleichen Sie den Zuschlag fristgerecht nach der Mitteilung, sinkt er um 25 %.
Welche neuen Fristen gelten für das Modelo 210 ab 2027?
Mit der Orden HAC/623/2026 werden die unterstellten Einkünfte eines Jahres künftig vom 1. April bis zum 31. Dezember des Folgejahres erklärt, erstmals für 2026. Mieteinnahmen mit Steuerzahlung werden vom 1. bis 20. April des Folgejahres erklärt, egal ob als Jahreserklärung oder pro Quartal. Die Abgabe im Januar entfällt.
Was passiert, wenn ich die spanische Steuer nicht bezahle?
Die Schuld verschwindet nicht. Zunächst kommen Verspätungszuschläge und gegebenenfalls Verzugszinsen hinzu. Bleibt die Zahlung weiter aus, leitet die Verwaltung mit einer providencia de apremio die Zwangsbeitreibung ein, mit einem Zuschlag von 5 %, 10 % oder 20 %, je nach Zeitpunkt der Zahlung. Die Forderung kann vier Jahre lang geltend gemacht werden.
Wie viele Jahre rückwirkend kann Spanien die Steuer verlangen?
Vier Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende der regulären Abgabefrist des jeweiligen Jahres. Im Herbst 2026 sind für eine nicht vermietete Wohnung damit die Jahre 2021 bis 2024 verspätet, aber noch nicht verjährt, während 2025 noch fristgerecht bis zum 31. Dezember 2026 erklärt werden kann.
Zahlung
Kann ich die spanische Steuer per Lastschrift von meinem deutschen Konto zahlen?
Grundsätzlich ja. Seit Februar 2024 lässt die spanische Verwaltung den Lastschrifteinzug von einem Konto im SEPA-Raum zu, also auch von einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Bank. Voraussetzung ist eine elektronische Abgabe mit digitalem Zertifikat, Cl@ve oder über einen befugten Dritten, und das Konto muss auf den Steuerpflichtigen lauten.
Kann ich das Modelo 210 ohne digitales Zertifikat oder Cl@ve abgeben?
Ja. Ohne spanische digitale Identität füllen Sie das Formular auf der Website der Agencia Tributaria aus, wählen die Zahlung per Auslandsüberweisung, drucken und unterschreiben das Dokument und überweisen mit der Zahlungskennung. Alternativ reicht ein Gestor oder Online-Dienst die Erklärung für Sie ein. Das Zertifikat ist nur für einige Funktionen nötig.
Wie bezahle ich die spanische Steuer aus dem Ausland ohne spanisches Konto?
Am einfachsten per Überweisung aus dem Ausland. Seit 2023 erzeugt die Erklärung auf Wunsch eine Zahlungskennung und nennt das Konto der Agencia Tributaria. Sie überweisen den genauen Betrag in Euro von Ihrer Bank in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und geben nur diese Kennung als Verwendungszweck an.
Brauche ich ein spanisches Bankkonto für die Steuer?
Nein. Für die Nichtresidentensteuer ist ein spanisches Konto nicht mehr erforderlich. Sie können per Überweisung aus dem Ausland zahlen oder, bei elektronischer Abgabe, per Lastschrift von einem Konto im SEPA-Raum. Ein spanisches Konto ist aber praktisch, wenn Sie dort auch IBI, Gemeinschaftskosten, Strom und Wasser zahlen.
Wie bekomme ich den Zahlungsnachweis (NRC) für das Modelo 210?
Die NRC (Número de Referencia Completo) ist ein Code, den eine spanische kooperierende Bank ausstellt, wenn sie die Steuer einzieht. Zahlen Sie per Überweisung aus dem Ausland, erhalten Sie keine NRC: Ihr Nachweis besteht dann aus dem unterschriebenen Erklärungsdokument mit Zahlungskennung und der Überweisungsbestätigung Ihrer Bank.
Sonderfälle
Ehepaar mit Wohnung in Spanien: eine oder zwei Erklärungen?
Zwei. Spanien kennt beim Modelo 210 keine gemeinsame Veranlagung. Jeder Ehegatte erklärt seinen eigenen Anteil an der Immobilie, mit eigener NIE, eigener Erklärung und eigener Zahlung. Gehört die Wohnung beiden je zur Hälfte, halbiert sich die Grundlage pro Person, die Gesamtsteuer bleibt gleich.
Der Eigentümer ist verstorben: Wer gibt das Modelo 210 ab?
Die Erben. Sie geben für den Verstorbenen das Modelo 210 für die Tage bis zum Todestag ab und begleichen offene Jahre aus dem Nachlass. Ab dem Todestag erklärt jeder Erbe in eigenem Namen und mit eigener NIE seinen Anteil an der Immobilie.
Ich habe eine Immobilie in Spanien geerbt: Was muss ich erklären?
Zunächst die spanische Erbschaftsteuer mit dem Modelo 650, in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod. Jeder Erbe braucht dafür eine NIE. Ab dem Erbfall erklärt jeder Erbe für seinen Anteil jährlich das Modelo 210, solange die Wohnung nicht vermietet ist.
Die Immobilie in Spanien gehört einer Gesellschaft: Gilt dieselbe Steuer?
Nein, nicht ganz. Die fiktiven Eigennutzungseinkünfte des Modelo 210 betreffen grundsätzlich natürliche Personen. Für ausländische Gesellschaften mit spanischen Immobilien gelten eigene Steuerregeln und Erklärungen. Lassen Sie eine solche Struktur unbedingt von einem Berater prüfen, bevor Sie etwas einreichen.
Ich habe mehrere Immobilien in Spanien: ein Modelo 210 pro Immobilie?
Ja. Für nicht vermietete Immobilien gibt jeder Eigentümer ein Modelo 210 pro Objekt und pro Jahr ab. Zwei Wohnungen eines Ehepaars ergeben also vier Erklärungen. Eine separat im Kataster eingetragene Garage zählt in der Regel als eigenes Objekt.
Neubau in Spanien noch ohne Katasterwert: Was tun beim Modelo 210?
Die Steuer entfällt nicht. Hat die Wohnung noch keinen Katasterwert, sieht das Gesetz in der Regel eine Ersatzbasis vor: 50 % des Erwerbspreises, multipliziert mit 1,1 %. Sobald das Kataster einen Wert festsetzt, rechnen Sie wieder ganz normal mit diesem Wert.
Nießbrauch an einer Immobilie in Spanien: Wer zahlt die Nichtresidentensteuer?
In der Regel der Nießbraucher. Wer das Nutzungsrecht (usufructo) hat, versteuert die fiktiven Eigennutzungseinkünfte der nicht vermieteten Wohnung. Der bloße Eigentümer (nuda propiedad) zieht keinen Nutzen und erklärt dafür grundsätzlich nichts, solange der Nießbrauch besteht.
Ich ziehe nach Spanien: Muss ich das Modelo 210 noch abgeben?
Nein, sobald Sie in Spanien steuerlich ansässig sind. Die Ansässigkeit wird für das ganze Kalenderjahr bestimmt: mehr als 183 Tage im Land oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen dort. Dann ersetzt die spanische Einkommensteuererklärung (IRPF) das Modelo 210 für dieses Jahr.
Vermietung
Wie wird die Ferienvermietung in Spanien für Nichtresidenten besteuert?
Mieteinnahmen werden im Modelo 210 versteuert. EU- und EWR-Ansässige zahlen 19 % auf den Gewinn nach Abzug der Kosten, alle anderen 24 % auf die Bruttomiete ohne Abzüge. Für die Tage ohne Vermietung erklären Sie zusätzlich fiktive Eigennutzungseinkünfte.
Brauche ich eine Lizenz, um meine Wohnung in Spanien an Touristen zu vermieten?
Ja, in praktisch allen Regionen. Je nach autonomer Gemeinschaft brauchen Sie eine Eintragung im regionalen Tourismusregister oder eine Lizenz, teils mit städtebaulicher Genehmigung der Gemeinde. Das 2025 eingeführte nationale Mietregister hat der Tribunal Supremo im Mai 2026 weitgehend aufgehoben; die regionale Pflicht bleibt.
Was wurde aus dem nationalen Mietregister in Spanien (Registro Único)?
Das Registro Único de Arrendamientos war ein landesweites Register nach dem Real Decreto 1312/2024, dessen Nummer Plattformen ab dem 1. Juli 2025 verlangten. Im Mai 2026 hat der Tribunal Supremo es weitgehend aufgehoben (BOE-A-2026-13893); bestehen bleibt nur der digitale Datenaustausch mit den Plattformen (Ventanilla Única Digital). Die regionale touristische Registrierung und ihre Nummer bleiben Pflicht; prüfen Sie die aktuelle Regel.
Wohnung in Spanien nur einen Teil des Jahres vermietet: Wie erkläre ich das?
Mit zwei getrennten Teilen. Für die vermieteten Tage erklären Sie die Mieteinnahmen, für alle übrigen Tage im Eigentum fiktive Eigennutzungseinkünfte, anteilig nach Tagen berechnet. Die Tage dürfen sich nicht überschneiden und müssen zusammen die Zeit im Eigentum ergeben.
Welche Kosten kann ich als EU-Bürger von den Mieteinnahmen in Spanien abziehen?
Als Ansässiger der EU oder des EWR ziehen Sie in der Regel die Kosten ab, die mit der Vermietung zusammenhängen: IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Reparaturen, Strom und Wasser, Plattformgebühren, Finanzierungszinsen und eine Abschreibung auf das Gebäude. Gemischt genutzte Kosten nur anteilig für die vermieteten Tage.
Wohnsitz in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich: Kann ich Kosten von der Miete in Spanien abziehen?
Nein. Wer außerhalb der EU und des EWR ansässig ist, also etwa in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in den USA, zahlt in Spanien 24 % auf die Bruttomiete. Kosten wie IBI, Gemeinschaftskosten oder Reparaturen dürfen nicht abgezogen werden.
Verkauf
Wie bekomme ich die beim Verkauf einbehaltenen 3 % in Spanien zurück?
Über das Modelo 210, das Sie als Verkäufer innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Monatsfrist des Käufers einreichen. Liegt Ihre Steuer von 19 % auf den Gewinn unter dem Einbehalt, beantragen Sie dort die Erstattung der Differenz auf ein Bankkonto. Rechnen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit.
Was ist der Einbehalt von 3 % beim Verkauf einer Immobilie in Spanien?
Wenn ein Nichtresident in Spanien verkauft, muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und innerhalb eines Monats mit dem Modelo 211 an die Agencia Tributaria zahlen. Das ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Steuer auf Ihren Veräußerungsgewinn.
Welche Frist gilt für die Erklärung eines Verkaufs in Spanien?
Der Käufer zahlt die 3 % mit dem Modelo 211 innerhalb eines Monats nach der Unterzeichnung. Sie als Verkäufer reichen Ihr Modelo 210 über den Gewinn in den drei Monaten nach Ablauf dieser Monatsfrist ein. Für die plusvalía municipal setzt die Gemeinde eine eigene, meist kurze Frist.
Was ist die plusvalía municipal beim Verkauf in Spanien?
Die plusvalía municipal (IIVTNU) ist eine Steuer der Gemeinde auf den Wertzuwachs des Bodens, auf dem die Immobilie steht. Beim Verkauf zahlt sie der Verkäufer. Es gibt zwei Berechnungsmethoden, objektiv oder nach dem tatsächlichen Gewinn, und seit der Reform von 2021 keine Steuer ohne Wertzuwachs.
Welche Steuer zahle ich auf den Gewinn beim Verkauf meiner Immobilie in Spanien?
19 % auf den Gewinn, für Nichtresidenten innerhalb und außerhalb der EU. Der Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten, minus Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten und Verbesserungen. War die Wohnung vermietet, werden die Abschreibungen abgezogen. Der Käufer behält 3 % des Preises als Vorauszahlung ein.
Ihr Wohnsitzland
Ich wohne in Belgien: Was muss ich für meine spanische Immobilie in Belgien erklären?
In Belgien wird die spanische Immobilie in der Einkommensteuererklärung angegeben. Nach dem Abkommen sind die Einkünfte daraus in der Regel steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). In Spanien zahlen Sie als EU-Ansässiger 19 % im Modelo 210.
Wohnsitz im Vereinigten Königreich: Welche Regeln gelten nach dem Brexit für meine Immobilie in Spanien?
Seit dem Brexit gelten Ansässige des Vereinigten Königreichs in Spanien als Nicht-EU-Eigentümer. Sie zahlen 24 % statt 19 % auf die fiktiven Einkünfte und bei Vermietung 24 % auf die Bruttomiete ohne Abzüge. Das Modelo 210 bleibt sonst gleich, eine NIE ist weiter Pflicht.
Wohnsitz in Deutschland: Wie vermeide ich die Doppelbesteuerung meiner spanischen Immobilie?
Über die Anrechnung nach dem Abkommen von 2011. Mieteinnahmen erklären Sie in der Anlage V, die spanische Steuer in der Anlage AUS, das Finanzamt zieht sie bis zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Einkünfte ab. Für eine nur selbst genutzte Wohnung gibt es nichts anzurechnen, weil Deutschland sie nicht besteuert.
Werde ich für meine Immobilie in Spanien doppelt besteuert?
Meist nicht vollständig. Spanien besteuert als Belegenheitsstaat zuerst, Ihr Wohnsitzland vermeidet die Doppelbesteuerung über das Abkommen, je nach Land durch Anrechnung der spanischen Steuer oder durch Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Bei reiner Eigennutzung fällt oft nur die spanische Steuer an.
Wohnsitz in der Schweiz: Welche Steuerregeln gelten für meine Immobilie in Spanien?
Als Ansässiger der Schweiz zahlen Sie in Spanien 24 % statt 19 %, auf die fiktiven Einkünfte einer nicht vermieteten Wohnung ebenso wie auf die Bruttomiete, ohne Abzug von Kosten. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. In der Schweiz wird die Immobilie meist nur für den Steuersatz berücksichtigt.
Muss ich meine spanische Immobilie auch in Deutschland angeben?
Nur, wenn sie Einkünfte bringt. Eine selbst genutzte Ferienwohnung führt in Deutschland in der Regel zu keinen Einkünften und wird nicht eingetragen. Mieteinnahmen dagegen erklären Sie in der Anlage V, die in Spanien gezahlte Steuer tragen Sie zur Anrechnung in der Anlage AUS ein.
Formalitäten
Wofür brauche ich in Spanien eine Ansässigkeitsbescheinigung?
Sie belegt gegenüber Spanien, wo Sie steuerlich ansässig sind. Damit weisen Sie den EU-Wohnsitz für den Satz von 19 % nach, berufen sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen oder fordern einen Einbehalt zurück. Ausgestellt wird sie von der Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzstaates, in Deutschland vom Finanzamt.
Gestor, Anwalt oder Online-Dienst: Wer sollte mein Modelo 210 machen?
Das hängt von der Komplexität ab. Für eine nicht vermietete Wohnung oder eine einfache Vermietung genügt meist ein Online-Dienst, der günstiger und schneller ist. Ein Gestor vor Ort hilft bei laufender Betreuung, ein Steueranwalt bei Prüfungen, Erbschaften, Gesellschaften oder Streit mit der Behörde.
Ich habe beim Modelo 210 einen Fehler gemacht: Wie korrigiere ich die Erklärung?
Das hängt von der Richtung ab. Haben Sie zu wenig gezahlt, reichen Sie eine ergänzende Erklärung (declaración complementaria) mit der Differenz ein. Haben Sie zu viel gezahlt, beantragen Sie eine Berichtigung (rectificación) mit Erstattung. Korrigieren Sie möglichst, bevor die Agencia Tributaria sich meldet.
Wie beantrage ich eine NIE aus Deutschland oder dem Ausland?
Beim spanischen Generalkonsulat Ihres Wohnsitzes mit dem Formular EX-15, Ihrem Reisepass oder Personalausweis und der bezahlten Gebühr nach Modelo 790 Code 012. Alternativ in Spanien bei der Ausländerbehörde der Polizei. Ein Bevollmächtigter kann den Antrag mit notarieller Vollmacht auch für Sie stellen.
Brauche ich eine NIE, um das Modelo 210 abzugeben?
Ja. Jeder Eigentümer braucht eine eigene NIE, die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Sie steht auf dem Modelo 210 und auf dem Zahlungsbeleg. Das gilt auch für Ehepartner mit Miteigentum, für Kinder als Erben und für Nießbraucher, also für jede Person im Grundbuch.
Brauche ich als Nichtresident einen Steuervertreter in Spanien?
In den meisten Fällen nein. Für Ansässige der EU und des EWR und für fiktive Einkünfte ist ein Steuervertreter freiwillig. Pflicht wird er nur in bestimmten Fällen, etwa wenn die Agencia Tributaria ihn verlangt, bei Wohnsitz in einem Land ohne wirksamen Informationsaustausch oder bei einer Betriebsstätte in Spanien.