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Fiscasa

Kann ich die spanische Steuer per Lastschrift von meinem deutschen Konto zahlen?

Kurze Antwort

Grundsätzlich ja. Seit Februar 2024 lässt die spanische Verwaltung den Lastschrifteinzug von einem Konto im SEPA-Raum zu, also auch von einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Bank. Voraussetzung ist eine elektronische Abgabe mit digitalem Zertifikat, Cl@ve oder über einen befugten Dritten, und das Konto muss auf den Steuerpflichtigen lauten.

Was sich 2024 geändert hat

Früher setzte die Lastschrift (domiciliación bancaria) ein Konto bei einer spanischen Bank voraus. Seit dem 1. Februar 2024 akzeptiert die Agencia Tributaria auch Konten aus anderen Ländern des SEPA-Raums. Abgewickelt wird der Einzug über eine spanische kooperierende Bank. Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ihr Girokonto in Hamburg oder Graz kann grundsätzlich belastet werden.

Die Neuerung ist bequem. Sie müssen keinen Verwendungszweck abtippen, keine Kennung im Blick behalten und keine Bankarbeitstage einplanen. Die Steuer wird zum Ende der Zahlungsfrist abgebucht.

Die Bedingungen im Einzelnen

  • Elektronische Abgabe. Die Lastschrift ist nur möglich, wenn die Erklärung online eingereicht wird, mit digitalem Zertifikat, Cl@ve oder durch einen dazu befugten Dienstleister.
  • Konto des Steuerpflichtigen. Das Konto muss Ihnen gehören, allein oder gemeinsam. Eltern können die Steuer ihres Kindes nicht vom eigenen Konto einziehen lassen.
  • Lastschriftmandat. Bei der Abgabe wird ein Mandat elektronisch erteilt.
  • Fristen. Die Lastschrift endet früher als die Abgabefrist.
Einkünfte Lastschrift möglich
Unterstellte Einkünfte 2025 bis 23. Dezember 2026
Unterstellte Einkünfte 2026 1. April bis 23. Dezember 2027
Vermietung 2026 1. bis 15. April 2027
Veräußerungsgewinn nicht vorgesehen

Der Haken für die meisten Eigentümer

Die größte Hürde ist nicht das Konto, sondern die spanische digitale Identität. Ein digitales Zertifikat oder Cl@ve zu beantragen ist für Nichtresidenten aufwendig und erfordert oft einen Termin in Spanien oder in einem Konsulat. Wer beides nicht hat, nutzt in der Praxis die Überweisung aus dem Ausland. Sie funktioniert ohne digitale Identität, verlangt aber Sorgfalt beim Verwendungszweck. Den Ablauf beschreibt aus dem Ausland bezahlen.

Eine dritte Möglichkeit ist ein Dienstleister, der als befugter Dritter elektronisch abgibt. Dann kann die Lastschrift auch ohne eigenes Zertifikat genutzt werden, sofern das Konto auf Ihren Namen läuft.

Ein Beispiel

Frau Huber aus Salzburg besitzt allein eine Wohnung mit 130 000 € Katasterwert in einer Gemeinde mit 2 %. Die Grundlage beträgt 2 600 €, die Steuer bei 19 % 494 €. Sie lässt die Erklärung im November elektronisch einreichen und wählt die Lastschrift von ihrem österreichischen Konto. Der Betrag wird zum Ende der Frist eingezogen.

Wie Sie ohne Zertifikat erklären können, beschreibt ohne digitales Zertifikat erklären. Wer das Zertifikat beantragen möchte, findet die Schritte im Beitrag zu NIE, Cl@ve und digitalem Zertifikat. Eine ausführliche Übersicht zu Lastschriften bietet der Leitfaden zum Bankeinzug von einem ausländischen Konto.

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