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Wohnsitz im Vereinigten Königreich: Welche Regeln gelten nach dem Brexit für meine Immobilie in Spanien?

Kurze Antwort

Seit dem Brexit gelten Ansässige des Vereinigten Königreichs in Spanien als Nicht-EU-Eigentümer. Sie zahlen 24 % statt 19 % auf die fiktiven Einkünfte und bei Vermietung 24 % auf die Bruttomiete ohne Abzüge. Das Modelo 210 bleibt sonst gleich, eine NIE ist weiter Pflicht.

Was sich mit dem Brexit geändert hat

Bis Ende 2020 profitierten im Vereinigten Königreich Ansässige vom europäischen Recht: 19 % und Abzüge bei Mieteinnahmen. Seit dem Austritt gehört das Land zu den Drittstaaten. Für sie gilt der allgemeine Satz von 24 %.

Entscheidend ist der Wohnsitz, nicht der Pass. Ein Deutscher, der in London lebt, zahlt 24 %. Ein Brite, der seinen steuerlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat, zahlt 19 %.

Der Unterschied in Zahlen

Für eine nicht vermietete Wohnung mit einem Katasterwert von 100.000 € in einer Gemeinde mit 2 %:

Wohnsitz Satz Jährliche Steuer
Vereinigtes Königreich 24 % 480 €
Deutschland 19 % 380 €

Bei Vermietung wird der Abstand größer, weil die Kosten nicht abgezogen werden dürfen. Wer 10.000 € Miete einnimmt und 3.500 € Kosten hat, zahlt aus dem Vereinigten Königreich 2.400 €, aus Deutschland 1.235 €. Details unter keine Abzüge außerhalb der EU.

Was gleich geblieben ist

  • Modelo 210 und Fristen: Formular und Kalender sind dieselben wie für EU-Ansässige.
  • NIE: weiterhin für jeden Eigentümer erforderlich.
  • Zahlung aus dem Ausland: Seit 2023 ist eine Überweisung an die Agencia Tributaria aus dem Ausland möglich, ein spanisches Konto ist nicht zwingend.
  • Verkauf: Der Veräußerungsgewinn wird für alle Nichtresidenten mit 19 % besteuert, der Käufer behält 3 % ein.

Steuervertreter und Aufenthalt

Ein Steuervertreter ist für Nicht-EU-Ansässige nicht automatisch Pflicht, sondern nur in bestimmten Fällen, etwa wenn die Agencia Tributaria ihn verlangt, bei Ländern ohne wirksamen Informationsaustausch oder bei einer Betriebsstätte. Mehr dazu unter Steuervertreter.

Außerhalb des Steuerrechts gilt für Briten die Aufenthaltsregel des Schengen-Raums: höchstens 90 Tage in 180 Tagen ohne Visum. Wer länger bleiben möchte, braucht ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, kann zudem steuerlich ansässig werden.

Und im Vereinigten Königreich?

Ansässige des Vereinigten Königreichs erklären ausländische Mieteinnahmen in der Regel auch dort und können die spanische Steuer nach dem Abkommen anrechnen lassen. Die Einzelheiten klären Sie mit HMRC oder einem Berater. Ihren spanischen Betrag zeigt der Rechner.

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