Ich habe eine Immobilie in Spanien geerbt: Was muss ich erklären?
Kurze Antwort
Zunächst die spanische Erbschaftsteuer mit dem Modelo 650, in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod. Jeder Erbe braucht dafür eine NIE. Ab dem Erbfall erklärt jeder Erbe für seinen Anteil jährlich das Modelo 210, solange die Wohnung nicht vermietet ist.
Erster Schritt: die spanische Erbschaftsteuer
Eine Wohnung in Spanien wird in Spanien vererbt, auch wenn Erblasser und Erben in Deutschland leben. Die spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones) schuldet der Erbe, nicht der Nachlass. Erklärt wird sie mit dem Modelo 650, grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag.
Seit 2015 dürfen Erben mit Wohnsitz in der EU oder im EWR die Freibeträge und Ermäßigungen der autonomen Region anwenden, in der die Immobilie liegt. Je nach Region kann das die Steuer erheblich senken. Die genauen Beträge hängen vom Verwandtschaftsgrad und von der Region ab. Lassen Sie diesen Teil am besten prüfen, bevor die Frist abläuft. Mehr dazu im Ratgeber Erben einer spanischen Immobilie.
Ohne NIE kommt kein Erbe weiter: weder beim Notar noch bei der Erbschaftsteuer noch später beim Modelo 210.
Danach: die laufende Nichtresidentensteuer
Sobald Sie Miteigentümer sind, gelten Sie als Eigentümer im Sinne der Nichtresidentensteuer. Nutzen Sie die Wohnung selbst oder steht sie leer, erklären Sie jedes Jahr fiktive Eigennutzungseinkünfte. Der Stichtag ist der Todestag, nicht der Tag der notariellen Erbannahme oder der Eintragung im Grundbuch, wobei es in Einzelfällen Abweichungen geben kann.
Für das Jahr des Erbfalls bedeutet das eine Aufteilung nach Tagen:
- Bis zum Todestag betrifft die Steuer noch den Verstorbenen. Diese Erklärung geben die Erben für ihn ab, siehe wer nach dem Tod des Eigentümers erklärt.
- Ab dem Todestag erklärt jeder Erbe seinen eigenen Anteil.
Beispiel: Zwei Geschwister erben je zur Hälfte, Todestag 1. Juli, Katasterwert 120.000 €, Satz 2 %. Für die verbleibenden 184 von 365 Tagen ergibt sich je Erbe: 120.000 × 2 % × 50 % × 184/365 = 604,93 € Bemessungsgrundlage, bei 19 % also 114,94 € Steuer pro Person.
Was oft vergessen wird
- Eine Erklärung pro Erbe: Geschwister reichen getrennte Modelo 210 ein, jeweils mit ihrem Prozentsatz.
- Die plusvalía municipal: Viele Gemeinden verlangen diese kommunale Steuer auch bei einer Erbschaft. Erkundigen Sie sich beim Rathaus nach Frist und Berechnung.
- Rückstände des Verstorbenen: Hat er einige Jahre nicht erklärt, kann die Agencia Tributaria bis zu vier Jahre zurückfordern. Die Erben übernehmen diese Schulden mit dem Nachlass.
Den laufenden Betrag für Ihren Anteil können Sie mit dem Rechner ermitteln.
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