Zum Inhalt springen
Fiscasa

Was ändert sich 2027 bei der Berechnung der unterstellten Einkünfte?

Kurze Antwort

Das Real Decreto-ley 29/2026 kündigt ab 2027 eine progressive Skala für die unterstellten Einkünfte an, berechnet auf die Summe der Katasterwerte. Diese Reform betrifft zunächst die Einkommensteuer der Residenten. Wie sie auf Nichtresidenten angewendet wird, ist noch nicht geklärt. Bis einschließlich 2026 gelten die bekannten Sätze von 1,1 % und 2 %.

Was das RDL 29/2026 festlegt

Mit dem Real Decreto-ley 29/2026 hat die spanische Regierung zwei Dinge geregelt. Erstens wurde die bisherige Regel für die Jahre 2023 bis 2026 bestätigt: 1,1 % des Katasterwerts in Gemeinden mit allgemeiner Neubewertung ab 2012, sonst 2 %. Zweitens kündigt der Text für die Zeit ab 2027 einen Systemwechsel in der Einkommensteuer (IRPF) an.

Statt eines festen Prozentsatzes pro Immobilie soll eine progressive Skala gelten, angewendet auf die Summe der Katasterwerte aller Wohnungen, die ein Steuerpflichtiger besitzt. Wer mehrere oder besonders wertvolle Objekte hat, würde demnach stärker belastet.

Was für Nichtresidenten offen ist

Hier liegt die Schwierigkeit. Die Reform ist im Rahmen der IRPF formuliert, also der Steuer der Residenten. Die Nichtresidentensteuer verweist für die Berechnung der fiktiven Einkünfte traditionell auf diese Regeln. Ob und wie die neue Skala für Eigentümer im Ausland übernommen wird, ist zum Zeitpunkt der Erstellung nicht geklärt.

Seriös lässt sich daher nur sagen: Ab 2027 können sich die Regeln ändern. Wie viel ein Eigentümer mit einer einzigen Ferienwohnung künftig zahlt, lässt sich heute nicht verlässlich vorhersagen. Fiscasa aktualisiert seine Berechnungen jedes Jahr, sobald die Anwendungsregeln veröffentlicht sind.

Nicht verwechseln: Reform der Berechnung und neuer Kalender

Zwei Neuerungen treffen 2027 zusammen und werden oft vermischt:

  • Die Reform der Berechnung (RDL 29/2026) betrifft, wie viel fiktives Einkommen angesetzt wird, und gilt für Einkünfte ab 2027.
  • Die Orden HAC/623/2026 ändert die Fristen und das Formular. Sie gilt schon für Erklärungen, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht werden, auch für ältere Jahre.

Die unterstellten Einkünfte des Jahres 2026 werden also mit dem neuen Formular und im neuen Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2027 erklärt, aber noch mit den alten Sätzen berechnet. Die Fristen erläutert neue Fristen ab 2027, die Einzelheiten zum Formular stehen im Beitrag zu den Änderungen 2027.

Was Sie jetzt tun können

Für die Jahre bis 2026 ändert sich nichts an der Rechnung. Ein Beispiel zur Orientierung: 100 000 € Katasterwert mal 1,1 % ergeben 1 100 € Grundlage und 209 € Steuer bei 19 %. Erledigen Sie offene Jahre am besten jetzt, solange die Regeln feststehen. Welcher Satz für Ihre Gemeinde gilt, zeigt 1,1 % oder 2 %?.

Geben Sie Ihr Modelo 210 in 10 Minuten ab

Kostenlose Berechnung, Preis pro Haushalt, Berater in Ihrer Sprache.

Erklärung abgeben