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Was ist das Modelo 210?

Kurze Antwort

Das Modelo 210 ist das Formular, mit dem Nichtresidenten ihre in Spanien erzielten Einkünfte bei der Agencia Tributaria erklären. Für Immobilienbesitzer betrifft es drei Fälle: die fiktive Eigennutzung einer nicht vermieteten Wohnung, Mieteinnahmen und den Gewinn beim Verkauf.

Ein Formular, mehrere Einkunftsarten

In Spanien tragen Steuerformulare Nummern. Das Modelo 100 ist die Einkommensteuererklärung der Residenten, das Modelo 210 jene der Nichtresidenten, auf Spanisch Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR). Es richtet sich an Privatpersonen, die keine Betriebsstätte in Spanien haben und dort trotzdem Einkünfte beziehen.

Für Eigentümer von Wohnungen oder Häusern sind drei Varianten relevant:

  • Unterstellte Einkünfte (renta imputada): Die Immobilie wird nicht vermietet. Spanien besteuert dann einen pauschalen Wert, der sich aus dem Katasterwert ergibt.
  • Mieteinnahmen (rendimientos del capital inmobiliario): Die Immobilie wird vermietet, ob langfristig oder an Feriengäste.
  • Veräußerungsgewinne (ganancias patrimoniales): Die Immobilie wird mit Gewinn verkauft.

Jede dieser Situationen wird gesondert erklärt, mit eigenen Fristen.

Was im Formular steht

Das Modelo 210 fragt die Identität des Steuerpflichtigen ab (Name, NIE, Wohnsitzland), die Daten der Immobilie (Adresse, Katasterreferenz), die Art der Einkünfte, die Bemessungsgrundlage und den anzuwendenden Steuersatz. Daraus ergibt sich der zu zahlende Betrag.

Für die meisten Eigentümer mit einer Ferienwohnung ist die Rechnung kurz: Katasterwert mal 1,1 % oder 2 %, mal Eigentumsanteil, anteilig nach Tagen, dann 19 % für EU-Bürger oder 24 % für Personen mit Wohnsitz etwa in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich. Wie das im Einzelnen funktioniert, zeigt die Berechnung der Nichtresidentensteuer.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Fassung des Formulars. Sie verlangt zusätzliche Angaben wie die Zahl der Tage und den Miteigentumsanteil. Details liefert der Beitrag zu den Änderungen 2027.

Wie man es abgibt

Es gibt mehrere Wege. Mit einem digitalen Zertifikat oder Cl@ve können Sie online einreichen. Ohne spanische digitale Identität nutzen Sie das Online-Formular der Verwaltung, drucken das Ergebnis und bezahlen per Auslandsüberweisung. Alternativ beauftragen Sie einen Gestor oder einen Online-Dienst.

Was das Modelo 210 nicht ist

Es ist keine Grundsteuer. Die IBI zahlen Sie zusätzlich und separat an die Gemeinde. Es ersetzt auch nicht Ihre Steuererklärung in Deutschland oder Österreich, wo die spanische Immobilie je nach Fall ebenfalls angegeben wird. Den Unterschied zur IBI erklärt IBI und Modelo 210 im Vergleich.

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