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Wohnsitz in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich: Kann ich Kosten von der Miete in Spanien abziehen?

Kurze Antwort

Nein. Wer außerhalb der EU und des EWR ansässig ist, also etwa in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in den USA, zahlt in Spanien 24 % auf die Bruttomiete. Kosten wie IBI, Gemeinschaftskosten oder Reparaturen dürfen nicht abgezogen werden.

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Warum die Grenze bei der EU verläuft

Das spanische Recht unterscheidet bei Nichtresidenten nach dem Wohnsitzstaat. Für Ansässige der EU sowie Norwegens, Islands und Liechtensteins gilt der Satz von 19 % auf den Gewinn. Diese Gleichbehandlung beruht auf dem europäischen Recht. Für alle anderen Staaten gilt die Grundregel: 24 % auf die vollen Einnahmen.

Maßgeblich ist der steuerliche Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit. Ein deutscher Staatsbürger, der in Zürich lebt, fällt unter die 24 %. Eine britische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Frankreich dagegen unter die 19 %.

Was das in Zahlen bedeutet

Angenommen, eine Wohnung an der Costa Blanca bringt 12.000 € Jahresmiete, die Kosten liegen bei 4.000 €.

Wohnsitz Basel Wohnsitz Freiburg
Bemessungsgrundlage 12.000 € 8.000 €
Satz 24 % 19 %
Spanische Steuer 2.880 € 1.520 €

Der Unterschied beträgt hier 1.360 € pro Jahr. Je höher die Kosten im Verhältnis zur Miete, desto stärker fällt er ins Gewicht.

Gibt es einen Ausweg?

Innerhalb des spanischen Nichtresidentenrechts kaum. Häufig wird diskutiert, ob Schweizer oder Briten sich auf europäisches Recht oder ihr Doppelbesteuerungsabkommen berufen könnten. Für die Praxis gilt heute: Die Agencia Tributaria wendet 24 % ohne Abzüge an. Wer davon abweicht, riskiert eine Nachforderung mit Aufschlägen.

Was Sie tun können:

  • Die Belastung in Ihrem Wohnsitzland senken: Die Schweiz und das Vereinigte Königreich berücksichtigen spanische Einkünfte und die dort gezahlte Steuer nach ihrem eigenen Recht und dem jeweiligen Abkommen. Fragen Sie Ihre Steuerverwaltung oder einen Berater.
  • Korrekt erklären: Fehler bei der Bemessungsgrundlage sind teurer als die fehlenden Abzüge.
  • Leere Tage nicht vergessen: Auch für die Wochen ohne Mieter fallen fiktive Einkünfte an, ebenfalls mit 24 %.

Für wen das sonst noch gilt

Neben Schweizern und Briten betrifft die Regel unter anderem Ansässige der USA, Kanadas, Marokkos, Russlands und der Ukraine. Mehr zur Lage nach dem Brexit unter britische Eigentümer, zur Schweiz unter Schweizer Eigentümer. Ihre Nettobelastung zeigt der Mietrechner.

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