Was ist der Unterschied zwischen IBI und Modelo 210?
Kurze Antwort
Die IBI ist die kommunale Grundsteuer, die jeder Eigentümer an das Rathaus zahlt, egal wo er lebt. Das Modelo 210 betrifft die staatliche Einkommensteuer der Nichtresidenten. Es sind zwei getrennte Steuern bei zwei Behörden: Wer IBI zahlt, ist damit beim Modelo 210 nicht befreit.
Zwei Steuern, zwei Empfänger
Der häufigste Irrtum unter ausländischen Eigentümern lautet: „Ich zahle doch schon jedes Jahr Steuern auf meine Wohnung.“ Gemeint ist dann meist die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles), die spanische Grundsteuer. Sie wird von der Gemeinde oder einer regionalen Einzugsstelle erhoben, häufig per Lastschrift von einem spanischen Konto, und viele Eigentümer bemerken sie kaum.
Das Modelo 210 dagegen ist eine Erklärung gegenüber der staatlichen Steuerverwaltung, der Agencia Tributaria (AEAT). Sie kommt nicht automatisch als Bescheid ins Haus. Sie müssen sie selbst abgeben. Genau deshalb wird sie so oft übersehen.
| IBI | Modelo 210 | |
|---|---|---|
| Art | kommunale Grundsteuer | staatliche Einkommensteuer der Nichtresidenten |
| Empfänger | Rathaus bzw. Einzugsstelle | Agencia Tributaria |
| Wer zahlt | jeder Eigentümer | nur Nichtresidenten |
| Verfahren | Bescheid der Gemeinde | Selbsterklärung |
Was beide verbindet: der Katasterwert
Beide Steuern stützen sich auf den Katasterwert (valor catastral). Bei der IBI wendet die Gemeinde ihren eigenen Hebesatz an. Beim Modelo 210 wird ein Teil des Katasterwerts, nämlich 1,1 % oder 2 %, als fiktives Einkommen angesetzt und dann mit 19 % oder 24 % besteuert.
Praktisch heißt das: Ihr IBI-Bescheid ist die beste Quelle für die Berechnung des Modelo 210. Er nennt den Katasterwert und die Katasterreferenz. Wo Sie diese Angaben sonst noch finden, erklärt Katasterwert finden.
Kann man die IBI beim Modelo 210 abziehen?
Bei einer nicht vermieteten Wohnung lautet die Antwort nein. Die fiktiven Einkünfte werden ohne jeden Abzug besteuert, weder IBI noch Gemeinschaftskosten oder Versicherung mindern die Grundlage. Sehen Sie dazu Abzüge bei einer nicht vermieteten Immobilie.
Anders ist es bei einer Vermietung durch Eigentümer mit Wohnsitz in der EU oder im EWR: Dann kann die IBI anteilig für die vermieteten Tage zu den abzugsfähigen Kosten gehören.
Ein Beispiel zur Größenordnung
Für eine Wohnung mit 100 000 € Katasterwert zahlen Sie die IBI nach dem Satz Ihrer Gemeinde. Für das Modelo 210 ergibt sich bei 2 % eine Grundlage von 2 000 € und bei 19 % eine Steuer von 380 €. Die beiden Beträge stehen nebeneinander, keiner ersetzt den anderen. Mehr zur Grundsteuer liefert der Leitfaden zur IBI in Spanien.
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