Ehepaar mit Wohnung in Spanien: eine oder zwei Erklärungen?
Kurze Antwort
Zwei. Spanien kennt beim Modelo 210 keine gemeinsame Veranlagung. Jeder Ehegatte erklärt seinen eigenen Anteil an der Immobilie, mit eigener NIE, eigener Erklärung und eigener Zahlung. Gehört die Wohnung beiden je zur Hälfte, halbiert sich die Grundlage pro Person, die Gesamtsteuer bleibt gleich.
Warum es keine gemeinsame Erklärung gibt
In Deutschland sind Ehepaare an die Zusammenveranlagung gewöhnt. Die spanische Nichtresidentensteuer funktioniert anders. Sie besteuert jede Person einzeln, für jede Einkunftsquelle getrennt. Deshalb gilt der Grundsatz: ein Eigentümer, eine Immobilie, eine Erklärung.
Für ein Paar mit einer Ferienwohnung bedeutet das zwei Formulare pro Jahr. Besitzen Sie zusätzlich einen Stellplatz mit eigener Katasterreferenz, sind es vier. Einzelheiten zu dieser Konstellation finden Sie unter Garage oder Stellplatz.
Wie die Anteile aufgeteilt werden
Maßgeblich ist die Kaufurkunde. Dort steht, wie viel jedem Ehegatten gehört, meistens 50 % zu 50 %. Steht in der Urkunde nur ein Name, ist nur diese Person Eigentümerin, und nur sie erklärt, auch wenn beide die Wohnung nutzen.
Beispiel. Eine Wohnung mit 160 000 € Katasterwert liegt in einer Gemeinde mit 1,1 %. Die Grundlage der ganzen Wohnung beträgt 1 760 €. Bei je 50 % erklärt jeder Ehegatte 880 € und zahlt bei Wohnsitz in Deutschland 167,20 €. Zusammen sind das 334,40 €, genau so viel, als hätte eine Person die ganze Wohnung erklärt.
Die Aufteilung spart also keine Steuer. Sie hat aber Folgen, wenn die Ehegatten in verschiedenen Ländern leben: Wohnt einer in Deutschland und der andere in der Schweiz, zahlt der erste 19 % und der zweite 24 %.
Was jeder Ehegatte braucht
- eine eigene NIE, ohne die keine Erklärung möglich ist;
- eine eigene Erklärung mit seinem Anteil;
- eine eigene Zahlung: bei Überweisung aus dem Ausland eine eigene Kennung und eine eigene Überweisung, auch wenn beide vom gemeinsamen Konto ausgehen.
Ein Ehegatte darf die Formulare für beide vorbereiten. Steuerpflichtig bleibt aber jeder für sich. Vergisst einer seine Erklärung, wendet sich die Verwaltung an ihn persönlich.
Nach einer Trennung oder im Todesfall
Ändern sich die Eigentumsverhältnisse, etwa durch eine Scheidung, eine Schenkung oder eine Erbschaft, ändern sich ab dem Datum der Übertragung auch die Anteile in den Erklärungen. Die Tage werden dann für jeden Eigentümer anteilig gezählt. Allgemein zur Aufteilung zwischen mehreren Eigentümern informiert Miteigentum. Den Betrag für jeden Ehegatten berechnet der Rechner.
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