Wofür brauche ich in Spanien eine Ansässigkeitsbescheinigung?
Kurze Antwort
Sie belegt gegenüber Spanien, wo Sie steuerlich ansässig sind. Damit weisen Sie den EU-Wohnsitz für den Satz von 19 % nach, berufen sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen oder fordern einen Einbehalt zurück. Ausgestellt wird sie von der Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzstaates, in Deutschland vom Finanzamt.
Was die Bescheinigung aussagt
Eine Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie in einem bestimmten Jahr in Ihrem Land unbeschränkt steuerpflichtig und ansässig im Sinne des Abkommens mit Spanien sind. Sie ist kein Meldeschein und keine Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde. Nur die Steuerverwaltung darf sie ausstellen.
In Deutschland beantragen Sie sie beim zuständigen Finanzamt. Häufig gibt es dafür einen zweisprachigen Vordruck oder das Finanzamt bestätigt einen Vordruck der spanischen Seite. In Österreich und der Schweiz ist die jeweilige Steuerverwaltung zuständig.
Die drei häufigsten Anlässe
1. Nachweis des EU-Wohnsitzes Die 19 % gelten nur für Ansässige der EU und des EWR. Im Normalfall fragt niemand nach. Bei einer Prüfung oder bei Zweifeln, etwa wenn Sie eine Adresse außerhalb der EU hatten, verlangt die Agencia Tributaria den Nachweis. Ohne ihn kann sie 24 % ansetzen. Bei 100.000 € Katasterwert und 2 % sind das 100 € mehr im Jahr.
2. Anwendung eines Abkommens Wer sich auf eine Regel des Doppelbesteuerungsabkommens beruft, muss zeigen, dass er im anderen Staat ansässig ist. Das betrifft etwa Personen, die viel Zeit in Spanien verbringen und zeigen müssen, dass ihr Lebensmittelpunkt trotzdem in Deutschland liegt.
3. Erstattung nach einem Verkauf Wenn Sie nach einem Verkauf die 3 % ganz oder teilweise zurückfordern, kann die Behörde den Wohnsitz belegt sehen wollen. Halten Sie die Bescheinigung für das Verkaufsjahr bereit, siehe 3 % zurückfordern.
Gültigkeit und Praxis
Eine Bescheinigung bezieht sich auf einen Zeitraum, meist ein Kalenderjahr. Für ältere Jahre brauchen Sie unter Umständen eine eigene Bescheinigung. Fordern Sie sie erst an, wenn die Behörde sie verlangt oder ein Verkauf ansteht. Manche Finanzämter brauchen dafür einige Wochen.
Spanische Behörden akzeptieren Bescheinigungen in der Regel ohne Übersetzung, wenn sie zweisprachig sind. Andernfalls kann eine Übersetzung verlangt werden.
Wenn Sie in zwei Ländern als ansässig gelten
Verbringen Sie viel Zeit in Spanien, kann die spanische Seite Sie als Resident ansehen: mehr als 183 Tage, Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen oder Familie in Spanien. Dann entscheidet das Abkommen. Mehr dazu im Ratgeber Ansässigkeitsbescheinigung und in der Frage Resident oder Nichtresident.
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