Ich habe beim Modelo 210 einen Fehler gemacht: Wie korrigiere ich die Erklärung?
Kurze Antwort
Das hängt von der Richtung ab. Haben Sie zu wenig gezahlt, reichen Sie eine ergänzende Erklärung (declaración complementaria) mit der Differenz ein. Haben Sie zu viel gezahlt, beantragen Sie eine Berichtigung (rectificación) mit Erstattung. Korrigieren Sie möglichst, bevor die Agencia Tributaria sich meldet.
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Beim Modelo 210 wiederholen sich bestimmte Fehler:
- Falscher Satz: 2 % statt 1,1 % oder umgekehrt, je nachdem, ob die Katasterwerte der Gemeinde revidiert wurden.
- Falscher Steuersatz: 24 % angesetzt, obwohl Sie in der EU wohnen, oder 19 % mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Falscher Anteil: 100 % statt 50 % bei Miteigentum.
- Falsche Tage: ein ganzes Jahr im Kaufjahr oder Tage mit Vermietung mitgezählt.
- Alter Katasterwert: ein Wert aus einem früheren Jahr statt des aktuellen IBI-Bescheids.
Ob Ihre Gemeinde 1,1 % oder 2 % anwendet, prüfen Sie mit der Koeffizientenprüfung. Weitere typische Fehler beschreibt der Ratgeber häufige Fehler beim Modelo 210.
Zu wenig gezahlt: ergänzende Erklärung
Haben Sie einen zu niedrigen Betrag erklärt, reichen Sie eine ergänzende Erklärung ein. Sie enthält die richtigen Werte und verweist auf die ursprüngliche Erklärung. Gezahlt wird nur die Differenz.
Beispiel: Sie haben bei 120.000 € Katasterwert 1,1 % angesetzt, die Gemeinde verlangt aber 2 %. Erklärt waren 1.320 € mit einer Steuer von 250,80 €. Richtig sind 2.400 € und 456 €. Die Differenz beträgt 205,20 €.
Reichen Sie die Korrektur nach Ablauf der Frist ohne Aufforderung ein, fällt auf die Differenz der übliche Aufschlag an: 1 % plus 1 % pro vollem Monat, nach zwölf Monaten 15 % zuzüglich Verzugszinsen. Bei neun vollen Monaten wären das 10 %, im Beispiel also 20,52 €. Den Betrag schätzt der Verspätungsrechner.
Zu viel gezahlt: Berichtigung und Erstattung
Haben Sie zu viel gezahlt, etwa mit 24 % statt 19 % oder einem zu hohen Anteil, beantragen Sie eine Berichtigung der Erklärung mit Erstattung des Überschusses. Begründen Sie den Antrag und fügen Sie Nachweise bei, etwa eine Ansässigkeitsbescheinigung oder die Kaufurkunde mit den Anteilen. Geben Sie ein Konto für die Erstattung an.
Beispiel: Bei 1.100 € Bemessungsgrundlage wurden 24 % gezahlt, also 264 €. Richtig sind 19 %, also 209 €. Sie fordern 55 € zurück, für jedes betroffene Jahr.
Wie weit Sie zurückgehen können
Spanien kann vier Jahre zurück prüfen, und in derselben Zeit können Sie auch eigene Erklärungen berichtigen. Ältere Fehler bleiben in der Regel unkorrigiert, zu Ihren Gunsten wie zu Ihren Lasten.
Kam bereits ein Schreiben der Agencia Tributaria, gilt ein anderer Ablauf. Dann antworten Sie innerhalb der darin genannten Frist, siehe Schreiben der AEAT.
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