Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung in Spanien nur im Urlaub nutze?
Kurze Antwort
Ja. Die Steuer hängt nicht davon ab, wie oft Sie die Wohnung nutzen, sondern davon, dass sie Ihnen zur Verfügung steht. Ob Sie zwei Wochen oder fünf Monate dort verbringen: Für alle Tage ohne Vermietung erklären Sie fiktive Eigennutzungseinkünfte im Modelo 210.
Jetzt berechnen →Die Nutzungsdauer ist kein Kriterium
Ein verbreiteter Gedanke lautet: „Ich bin nur im August dort, also schulde ich höchstens für einen Monat etwas.“ Das spanische Recht sieht das anders. Besteuert wird nicht Ihre Anwesenheit, sondern die Verfügbarkeit der Immobilie. Solange die Wohnung Ihnen gehört und nicht vermietet ist, könnten Sie sie jederzeit nutzen. Genau dieser Vorteil wird pauschal versteuert.
Damit zählen alle Tage des Jahres, an denen Sie Eigentümer waren und die Wohnung nicht an Dritte vermietet war. Das Ferienhaus, das von September bis Juni verschlossen bleibt, wird für diese Zeit genauso behandelt wie für die Sommerwochen, in denen Sie dort Urlaub machen.
Was zählt, sind Kauf, Verkauf und Vermietung
Die Zahl der Tage ändert sich nur aus drei Gründen:
- Kauf im Laufe des Jahres: Gezählt wird ab dem Tag der Beurkundung.
- Verkauf im Laufe des Jahres: Gezählt wird bis zum Tag der Übertragung.
- Vermietung: Für die vermieteten Tage versteuern Sie stattdessen die Mieteinnahmen.
Überlassen Sie die Wohnung kostenlos Freunden oder der Familie, gilt das nicht als Vermietung. Die fiktiven Einkünfte laufen weiter.
So sieht die Rechnung für ein Ferienhaus aus
Angenommen, Ihr Haus in Jávea hat einen Katasterwert von 80 000 €, und die Gemeinde wendet 2 % an. Die Grundlage beträgt 1 600 €. Bei Wohnsitz in Deutschland zahlen Sie 19 %, also 304 € im Jahr. Wie viele Wochen Sie selbst dort waren, ändert daran nichts.
Haben Sie das Haus in diesem Jahr außerdem sechs Wochen an Feriengäste vermietet, verringert sich die Zahl der Tage mit fiktiven Einkünften entsprechend. Für die vermieteten Wochen erklären Sie dann die Mieten, getrennt und mit eigener Frist. Ihren Betrag für das laufende Jahr ermitteln Sie mit dem Rechner.
Häufige Missverständnisse
„Ich bin unter 183 Tagen, also bin ich frei.“ Die 183 Tage betreffen die Frage, ob Sie in Spanien ansässig sind. Unterhalb dieser Schwelle sind Sie in der Regel Nichtresident, und genau deshalb fällt das Modelo 210 an. Mehr unter Resident oder Nichtresident?.
„Die Wohnung war wegen Renovierung unbewohnbar.“ Auch dann bleibt sie in Ihrem Eigentum und gilt grundsätzlich als verfügbar. Lassen Sie Sonderfälle im Zweifel prüfen.
„Ich zahle doch schon die IBI.“ Die Grundsteuer der Gemeinde ist eine andere Steuer und ersetzt die Erklärung nicht. Den Überblick über die Pflichten einer leerstehenden Wohnung gibt die Seite leerstehende Wohnung versteuern.
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