Kann ich Kosten für eine nicht vermietete Immobilie in Spanien absetzen?
Kurze Antwort
Nein. Für fiktive Eigennutzungseinkünfte erlaubt das spanische Recht keinerlei Abzüge: weder IBI noch Gemeinschaftsgebühren, Versicherung, Hypothekenzinsen oder Reparaturen. Es gibt auch keinen persönlichen Freibetrag. Kosten lassen sich nur bei Vermietung absetzen, und zwar anteilig für die vermieteten Tage und nur für Ansässige der EU oder des EWR.
Warum nichts abgezogen wird
Die fiktiven Einkünfte sind bereits eine Pauschale. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, den Vorteil der Verfügbarkeit einer Wohnung mit einem festen Prozentsatz des Katasterwerts zu bewerten, und zwar netto. Ein Abzug von Kosten würde diese Pauschale wieder aufbrechen. Deshalb gilt bei nicht vermieteten Immobilien: Bemessungsgrundlage gleich Katasterwert mal Satz, mal Anteil, mal Tage. Mehr nicht.
Auch die anderen Erleichterungen der Einkommensteuer greifen für Nichtresidenten nicht. Es gibt keinen Grundfreibetrag, keine Familienermäßigungen und keine Grenze, unter der man von der Erklärung befreit wäre.
Ausgaben, die oft gefragt werden
| Ausgabe | Abziehbar bei Eigennutzung? |
|---|---|
| IBI (Grundsteuer) | nein |
| Gemeinschaftskosten (comunidad) | nein |
| Hypothekenzinsen | nein |
| Gebäudeversicherung | nein |
| Strom, Wasser, Internet | nein |
| Renovierung oder Reparaturen | nein |
| Honorar für die Erklärung | nein |
Bewahren Sie die Belege dennoch auf. Renovierungskosten, die den Wert der Immobilie erhöhen, können später beim Verkauf den Veräußerungsgewinn mindern. Sie fließen dort in die Anschaffungskosten ein.
Wann Kosten doch zählen
Vermieten Sie die Wohnung einige Wochen im Jahr, ändert sich das Bild für diese Wochen. Eigentümer mit Wohnsitz in der EU, im EWR, in Norwegen, Island oder Liechtenstein dürfen die mit der Vermietung verbundenen Ausgaben anteilig abziehen. Das betrifft etwa IBI, Gemeinschaftskosten, Zinsen, Versicherung und Reparaturen, jeweils im Verhältnis der vermieteten Tage.
Für die übrigen Tage des Jahres bleiben die fiktiven Einkünfte ohne Abzug bestehen. Eine Wohnung, die zwölf Wochen vermietet war, wird also zweigeteilt: Mieten mit Kostenabzug für die zwölf Wochen, Pauschale ohne Abzug für den Rest.
Wer in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich lebt, darf auch bei Vermietung keine Kosten abziehen und versteuert die Bruttomiete mit 24 %. Mehr zu diesem Thema im Leitfaden zur Vermietung als Nichtresident.
Ein kurzes Rechenbeispiel
Eine Wohnung mit 110 000 € Katasterwert in einer Gemeinde mit 2 % hat eine Grundlage von 2 200 €. Die Steuer beträgt bei 19 % genau 418 €. Hohe Gemeinschaftskosten von 1 500 € im Jahr ändern an diesem Betrag nichts.
Den Unterschied zur Grundsteuer der Gemeinde erklärt IBI und Modelo 210. Ihren eigenen Betrag ermittelt der Rechner.
Geben Sie Ihr Modelo 210 in 10 Minuten ab
Kostenlose Berechnung, Preis pro Haushalt, Berater in Ihrer Sprache.
Erklärung abgeben