Bin ich in Spanien steuerlich Resident oder Nichtresident?
Kurze Antwort
Steuerlich ansässig in Spanien sind Sie, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhalten oder dort den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen haben. Vermutet wird es auch, wenn Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte und Ihre minderjährigen Kinder dort wohnen. Trifft nichts davon zu, sind Sie Nichtresident.
Die drei Kriterien des spanischen Rechts
Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF) legt fest, wann jemand in Spanien steuerlich ansässig ist. Es genügt, dass eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr auf spanischem Gebiet. Vorübergehende Abwesenheiten können dabei mitgezählt werden, sofern Sie nicht nachweisen, in einem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein.
- Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Spanien, also wenn der Kern Ihrer Tätigkeit oder Ihres Vermögens dort liegt.
- Familie in Spanien: Lebt Ihr Ehegatte, von dem Sie nicht getrennt sind, mit den minderjährigen Kindern in Spanien, wird Ihre Ansässigkeit vermutet. Diese Vermutung lässt sich widerlegen.
Wer keines dieser Kriterien erfüllt, ist Nichtresident und erklärt seine spanischen Immobilieneinkünfte über das Modelo 210.
Typische Fälle aus der Praxis
Der klassische Ferienhausbesitzer. Sie leben in Stuttgart, arbeiten dort und verbringen drei Monate im Jahr in Ihrer Wohnung in Dénia. Sie sind eindeutig Nichtresident in Spanien.
Der Überwinterer. Rentner aus Bayern, die von Oktober bis April an der Costa del Sol wohnen, kommen schnell auf mehr als 183 Tage. Dann ist Vorsicht geboten: Spanien könnte sie als Residenten ansehen, obwohl sie in Deutschland gemeldet sind. Zählen Sie Ihre Tage genau.
Die Pendlerfamilie. Arbeitet ein Partner in Österreich, während die Familie dauerhaft in Valencia lebt, greift die Familienvermutung, selbst wenn der Partner selten vor Ort ist.
Wenn zwei Staaten Sie für sich beanspruchen
Es kommt vor, dass Spanien und Ihr Heimatland Sie gleichzeitig als ansässig betrachten. Dann entscheiden die Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens. Sie prüfen der Reihe nach, wo Sie eine ständige Wohnstätte haben, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt und wo Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Als Nachweis dient eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres heimischen Finanzamts. Sie belegt gegenüber der spanischen Verwaltung, dass Sie anderswo steuerlich zu Hause sind, und sichert in der EU den Satz von 19 %.
Warum die Unterscheidung so viel ausmacht
Residenten versteuern ihr weltweites Einkommen in Spanien über die IRPF, mit progressiven Sätzen. Nichtresidenten zahlen nur auf ihre spanischen Einkünfte, mit festen Sätzen von 19 % oder 24 %. Wer seinen Status falsch einschätzt, riskiert Nachforderungen auf der einen oder anderen Seite. Planen Sie einen Umzug, lesen Sie vorab die Hinweise zur Ansässigkeit nach der 183-Tage-Regel.
Geben Sie Ihr Modelo 210 in 10 Minuten ab
Kostenlose Berechnung, Preis pro Haushalt, Berater in Ihrer Sprache.
Erklärung abgeben