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Fiscasa

Muss ich als EU-Bürger in Spanien Nichtresidentensteuer zahlen?

Kurze Antwort

Ja. Die EU-Mitgliedschaft befreit nicht von der spanischen Nichtresidentensteuer. Sie bringt aber Vorteile: Für Ansässige der EU, des EWR, Norwegens, Islands und Liechtensteins gilt ein Satz von 19 % statt 24 %, und bei Vermietung dürfen sie Kosten abziehen. Ein steuerlicher Vertreter ist zudem nicht vorgeschrieben.

Freizügigkeit ist keine Steuerbefreiung

Innerhalb der EU dürfen Sie überall eine Wohnung kaufen und so lange bleiben, wie Sie möchten. Steuerlich aber bleibt Spanien das Land, in dem die Immobilie liegt, und dieses Land darf die damit verbundenen Einkünfte besteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien bestätigt das ausdrücklich für unbewegliches Vermögen.

Wer also in Köln, Wien oder Brüssel wohnt und eine Wohnung in Málaga besitzt, ist in Spanien Nichtresident und muss das Modelo 210 abgeben. Ob Sie Deutscher, Spanier oder Belgier sind, ist dabei gleichgültig: Maßgeblich ist der steuerliche Wohnsitz.

Was die EU-Ansässigkeit konkret bringt

Der Unterschied zu Eigentümern aus Drittstaaten ist dennoch spürbar:

  • Steuersatz 19 % auf die Bemessungsgrundlage, statt 24 % für Ansässige in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in den USA.
  • Abzug von Kosten bei Vermietung: Wer in der EU oder im EWR lebt, darf Ausgaben wie IBI, Gemeinschaftsgebühren oder Reparaturen anteilig von den Mieten abziehen.
  • Kein Pflichtvertreter: Einen steuerlichen Vertreter in Spanien brauchen Sie nicht zu bestellen.

Für eine nicht vermietete Wohnung wirkt sich nur der Steuersatz aus. Bei einem Katasterwert von 150 000 € und einem Imputationssatz von 1,1 % liegt die Grundlage bei 1 650 €. Mit 19 % ergibt das 313,50 €, mit 24 % wären es 396 €.

Wie Sie Ihre EU-Ansässigkeit belegen

Normalerweise genügt die Angabe Ihres Wohnsitzlandes und Ihrer Adresse in der Erklärung. In Zweifelsfällen, etwa bei einem Umzug innerhalb des Jahres oder wenn die Verwaltung nachfragt, hilft eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts. Sie beweist, dass Sie in einem EU-Staat steuerlich ansässig sind und daher der Satz von 19 % gilt.

Und in Deutschland?

Die in Spanien gezahlte Steuer verschwindet nicht einfach aus Ihrer deutschen Sicht. Nach dem Abkommen von 2011 rechnet Deutschland die spanische Steuer in der Regel an (Anlage AUS). Österreich stellt die Einkünfte in vielen Fällen frei, berücksichtigt sie aber beim Steuersatz. Einzelheiten zur deutschen Seite erläutert der Leitfaden Spanische Immobilie in der deutschen Steuererklärung. Warum genau zwei verschiedene Sätze existieren, lesen Sie unter 19 % oder 24 %?.

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