Neubau in Spanien noch ohne Katasterwert: Was tun beim Modelo 210?
Kurze Antwort
Die Steuer entfällt nicht. Hat die Wohnung noch keinen Katasterwert, sieht das Gesetz in der Regel eine Ersatzbasis vor: 50 % des Erwerbspreises, multipliziert mit 1,1 %. Sobald das Kataster einen Wert festsetzt, rechnen Sie wieder ganz normal mit diesem Wert.
Warum ein Neubau manchmal keinen Wert hat
Bei Neubauten vergeht oft einige Zeit zwischen Schlüsselübergabe und Eintragung im Kataster (Catastro). Der Bauträger meldet das fertige Gebäude, die Katasterverwaltung prüft und vergibt dann für jede Wohnung eine Referenz und einen Wert. Bis dahin finden Sie im IBI-Bescheid und auf der Website des Katasters nur das Grundstück oder gar nichts.
Für die Nichtresidentensteuer ist das kein Grund, gar nichts zu erklären. Fiktive Eigennutzungseinkünfte entstehen ab dem Tag, an dem Sie Eigentümer werden.
Die Ersatzbasis: halber Kaufpreis mit 1,1 %
Fehlt ein Katasterwert, wird in der Regel auf den Erwerbswert zurückgegriffen: Bemessungsgrundlage sind 50 % des Kaufpreises, darauf wird der niedrigere Satz von 1,1 % angewandt. Prüfen Sie im Einzelfall, ob diese Regel für Ihr Jahr gilt, zum Beispiel wenn der Wert inzwischen festgesetzt, aber noch nicht mitgeteilt wurde.
Beispiel: Kaufpreis 260.000 €, Kauf am 1. Oktober, allein im Eigentum, Wohnsitz in Deutschland.
- 260.000 × 50 % = 130.000 € Ersatzwert
- 130.000 × 1,1 % = 1.430 € für ein volles Jahr
- 92 Tage von 365: 1.430 × 92/365 = 360,44 €
- Steuer bei 19 %: 68,48 €
Im ersten vollen Jahr wären es bei unverändertem Status 1.430 × 19 % = 271,70 €.
Wenn der Wert später rückwirkend erscheint
Häufig legt das Kataster den Wert mit Wirkung für ein vergangenes Jahr fest. Dann ist die bereits eingereichte Erklärung nicht automatisch falsch, aber sie kann abweichen. Ist die Steuer mit dem neuen Wert höher, reichen Sie eine ergänzende Erklärung nach. Ist sie niedriger, können Sie eine Berichtigung beantragen. Mehr dazu unter Fehler korrigieren.
So gehen Sie praktisch vor
- Fragen Sie den Bauträger oder den Notar, ob die Wohnung bereits im Kataster eingetragen ist.
- Suchen Sie die Katasterreferenz in der Kaufurkunde und prüfen Sie online, ob schon ein Wert vorliegt. Hilfe dazu im Ratgeber Katasterreferenz und Katasterwert finden.
- Ohne Wert: Ersatzbasis mit halbem Kaufpreis und 1,1 % ansetzen, anteilig nach Tagen.
- Bewahren Sie die Kaufurkunde auf, denn der Kaufpreis ist dann Ihr Nachweis.
Alle weiteren Schritte nach dem Kauf beschreibt der Ratgeber zum ersten Jahr nach dem Kauf.
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