Warum zahle ich 19 % oder 24 % Nichtresidentensteuer?
Kurze Antwort
Der Steuersatz richtet sich nach Ihrem steuerlichen Wohnsitz, nicht nach Ihrer Nationalität. Wer in der EU, im EWR, in Norwegen, Island oder Liechtenstein ansässig ist, zahlt 19 %. Für alle anderen Länder, darunter die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA, gilt der allgemeine Satz von 24 %.
Woher die zwei Sätze kommen
Das spanische Gesetz über die Nichtresidentensteuer kennt einen allgemeinen Satz von 24 %. Um Bürger anderer EU-Staaten nicht schlechter zu stellen als spanische Residenten, wurde für Ansässige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums ein ermäßigter Satz von 19 % eingeführt. Er gilt auch für Norwegen, Island und Liechtenstein.
Das Kriterium ist der steuerliche Wohnsitz. Ein Schweizer Staatsbürger, der in Freiburg im Breisgau lebt, zahlt 19 %. Ein Deutscher, der in Zürich lebt, zahlt 24 %.
Wer welchen Satz zahlt
| Wohnsitzland | Satz |
|---|---|
| Deutschland, Österreich, Belgien, Niederlande, Frankreich … | 19 % |
| Norwegen, Island, Liechtenstein | 19 % |
| Schweiz | 24 % |
| Vereinigtes Königreich (seit dem Brexit) | 24 % |
| USA, Russland, Ukraine, Marokko und weitere Drittstaaten | 24 % |
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Das Freizügigkeitsabkommen ändert daran nichts. Für Schweizer Ansässige bedeutet das außerdem, dass sie bei einer Vermietung keine Kosten abziehen dürfen und auf die Bruttomiete 24 % zahlen.
Der Unterschied in Euro
Bei einer Wohnung mit einem Katasterwert von 140 000 € in einer Gemeinde mit 2 % beträgt die Grundlage 2 800 €.
- Mit 19 %: 532 € Steuer.
- Mit 24 %: 672 € Steuer.
Der Abstand von 140 € pro Jahr wächst bei Vermietung erheblich, weil Ansässige aus Drittstaaten dann zusätzlich auf Kostenabzüge verzichten müssen.
Was bei einem Umzug gilt
Ziehen Sie während des Jahres von Basel nach Lörrach, stellt sich die Frage, welcher Satz für welche Periode gilt. Maßgeblich ist die Ansässigkeit in dem Zeitpunkt, in dem die Einkünfte steuerlich entstehen. In solchen Fällen ist eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres neuen Wohnsitzstaates hilfreich, und eine individuelle Prüfung ist ratsam.
Wer den 19-%-Satz anwendet, sollte seinen EU-Wohnsitz belegen können. Wie die Verwaltung das prüft und warum die EU-Ansässigkeit noch weitere Folgen hat, lesen Sie unter Nichtresidentensteuer für EU-Bürger. Den vollständigen Rechenweg zeigt die Berechnung Schritt für Schritt.
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