Wo finde ich den Katasterwert meiner Immobilie in Spanien?
Kurze Antwort
Am einfachsten auf dem jährlichen IBI-Bescheid Ihrer Gemeinde: Dort steht der Katasterwert (valor catastral) neben der Katasterreferenz. Alternativ zeigt ihn die elektronische Sede des Catastro an, für Eigentümer mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve. Auch die Gemeinde oder ein Bevollmächtigter kann ihn abfragen.
Erste Quelle: der IBI-Bescheid
Jedes Jahr erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder deren Einzugsstelle einen Bescheid über die Grundsteuer, den recibo del IBI. Darauf finden Sie in der Regel:
- die Katasterreferenz (referencia catastral), eine Kombination aus 20 Ziffern und Buchstaben;
- den Katasterwert (valor catastral), oft aufgeteilt in Bodenwert (valor del suelo) und Gebäudewert (valor de la construcción);
- den Steuersatz der Gemeinde und den zu zahlenden IBI-Betrag.
Für das Modelo 210 brauchen Sie den Gesamtwert, also die Summe aus Boden und Gebäude. Achten Sie darauf, den Bescheid des richtigen Jahres zu nehmen: Für die Erklärung eines Jahres gilt der Katasterwert, der in diesem Jahr galt.
Wird die IBI von einem spanischen Konto abgebucht, bekommen Sie den Bescheid vielleicht gar nicht zu Gesicht. Fragen Sie dann Ihre Bank, Ihren Verwalter oder schauen Sie auf der Website der Einzugsstelle nach.
Zweite Quelle: das Catastro
Die Dirección General del Catastro führt das Register aller Immobilien. Auf ihrer elektronischen Sede ist die Katasterreferenz für jedermann sichtbar. Den Wert dagegen zeigt sie nur dem Eigentümer, nach Anmeldung mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve. Dort können Sie auch eine Katasterbescheinigung herunterladen, die alle Daten bündelt.
Ohne spanische digitale Identität bleiben andere Wege: ein Besuch im Rathaus, eine Anfrage über Ihre Hausverwaltung oder die Abfrage durch einen bevollmächtigten Dienstleister.
Typische Stolpersteine
Neubau ohne Wert. Bei frisch fertiggestellten Wohnungen ist der Katasterwert manchmal noch nicht festgesetzt. Dafür gelten Sonderregeln, die eine eigene Prüfung verdienen.
Stellplatz und Abstellraum. Haben sie eine eigene Referenz, haben sie auch einen eigenen Wert, den Sie separat erklären. Mehr dazu unter Garage oder Stellplatz.
Wertänderung. Nach einer Neubewertung steigt der Katasterwert oft deutlich, und gleichzeitig kann der Imputationssatz von 2 % auf 1,1 % sinken. Welcher Satz für Ihre Gemeinde gilt, erklärt 1,1 % oder 2 %?.
Was Sie mit dem Wert anfangen
Haben Sie den Katasterwert, ist der Rest Rechenarbeit. Beispiel: 75 000 € mal 2 % ergeben 1 500 € Grundlage, bei 19 % also 285 € Steuer. Detaillierte Hinweise zum Auffinden der Daten bietet der Beitrag zur Katasterreferenz.
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