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Der Eigentümer ist verstorben: Wer gibt das Modelo 210 ab?

Kurze Antwort

Die Erben. Sie geben für den Verstorbenen das Modelo 210 für die Tage bis zum Todestag ab und begleichen offene Jahre aus dem Nachlass. Ab dem Todestag erklärt jeder Erbe in eigenem Namen und mit eigener NIE seinen Anteil an der Immobilie.

Die Pflichten enden nicht mit dem Tod

Die spanische Steuerpflicht für eine nicht vermietete Wohnung läuft Tag für Tag. Im Todesjahr gibt es daher zwei Zeiträume: einen, der dem Verstorbenen zugerechnet wird, und einen, der bereits den Erben gehört. Für den ersten Zeitraum ist niemand anderes als die Erbengemeinschaft zuständig. Sie handelt als Rechtsnachfolger und gibt die Erklärung unter der NIE des Verstorbenen ab.

Hatte der Verstorbene einen Ehepartner als Miteigentümer, erklärt dieser seinen eigenen Anteil ganz normal weiter. Nur der Anteil des Verstorbenen wird aufgeteilt.

Rechenbeispiel für das Todesjahr

Angenommen, der Vater besaß die Wohnung allein, der Katasterwert beträgt 90.000 €, die Gemeinde wendet 1,1 % an, er starb am 31. März (Tag 90 eines Jahres mit 365 Tagen).

  • Erklärung für den Verstorbenen: 90.000 × 1,1 % × 90/365 = 244,11 € Bemessungsgrundlage, bei 19 % sind das 46,38 €.
  • Die übrigen 275 Tage verteilen sich auf die Erben nach ihren Quoten. Bei zwei Kindern zu je 50 %: 90.000 × 1,1 % × 50 % × 275/365 = 372,95 € je Kind, Steuer 70,86 € pro Kopf.

Die Summe entspricht fast genau der Steuer eines ganzen Jahres. Die Tage werden also nicht doppelt besteuert, sondern verteilt.

Offene Jahre aus der Vergangenheit

Nicht selten stellen die Kinder nach dem Todesfall fest, dass die Eltern das Modelo 210 nie oder nur unregelmäßig abgegeben haben. Spanien kann die letzten vier Jahre nachfordern. Diese Steuerschuld gehört zum Nachlass. Ohne behördliche Aufforderung nachgereicht, kostet sie nur einen moderaten Aufschlag: 1 % plus 1 % pro vollem Monat Verspätung, nach zwölf Monaten 15 % zuzüglich Verzugszinsen. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Ratgeber zu versäumten Jahren. Den Aufschlag pro Jahr zeigt der Verspätungsrechner.

Praktische Reihenfolge

  1. Sterbeurkunde, Testament oder Erbschein beschaffen und, falls nötig, übersetzen lassen.
  2. NIE für jeden Erben beantragen.
  3. Erbschaftsteuer (Modelo 650) innerhalb der sechs Monate erledigen.
  4. Das Modelo 210 des Verstorbenen für das Todesjahr und eventuelle Rückstände einreichen.
  5. Ab dem Folgejahr reicht jeder Erbe jährlich seine eigene Erklärung ein.

Eine Bank- oder Notarbescheinigung über das Todesdatum sollten Sie griffbereit halten, falls die Behörde nachfragt.

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