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Fiscasa

Kann ich das Modelo 210 ohne digitales Zertifikat oder Cl@ve abgeben?

Kurze Antwort

Ja. Ohne spanische digitale Identität füllen Sie das Formular auf der Website der Agencia Tributaria aus, wählen die Zahlung per Auslandsüberweisung, drucken und unterschreiben das Dokument und überweisen mit der Zahlungskennung. Alternativ reicht ein Gestor oder Online-Dienst die Erklärung für Sie ein. Das Zertifikat ist nur für einige Funktionen nötig.

Warum die meisten Eigentümer kein Zertifikat haben

Das digitale Zertifikat der FNMT und das System Cl@ve sind die beiden Schlüssel zur elektronischen Verwaltung in Spanien. Für Menschen, die in Spanien leben, sind sie Alltag. Für Eigentümer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist der Erwerb dagegen umständlich: Meist braucht es eine persönliche Identifizierung bei einer Behörde in Spanien oder in einem Konsulat, und manche Wege setzen Unterlagen voraus, die Nichtresidenten nicht haben.

Die gute Nachricht: Für die jährliche Erklärung einer Ferienwohnung ist das nicht zwingend.

Der Weg ohne digitale Identität

  1. Formular ausfüllen. Auf der Website der Agencia Tributaria gibt es ein Online-Formular für das Modelo 210, das ohne Anmeldung zugänglich ist. Sie tragen NIE, Wohnsitz, Katasterreferenz, Katasterwert, Anteil und Zeitraum ein.
  2. Zahlungsart wählen. Sie wählen die Überweisung aus dem Ausland. Das System erzeugt eine Zahlungskennung und nennt das Empfängerkonto.
  3. Dokument drucken und unterschreiben. Das ausgefüllte Formular wird als PDF erzeugt.
  4. Überweisen. Sie überweisen den genauen Betrag, mit der Kennung als einzigem Verwendungszweck.
  5. Unterlagen aufbewahren. Das unterschriebene Dokument und die Bankbestätigung sind Ihr Beleg.

Das Verfahren ist offiziell und gleichwertig, nur weniger komfortabel als der Online-Zugang.

Wo das Zertifikat trotzdem hilft

Ohne Zertifikat oder Cl@ve können Sie einige Dinge nicht selbst erledigen:

  • Lastschrift von Ihrem Konto, die eine elektronische Abgabe voraussetzt;
  • Abruf früherer Erklärungen und Bescheide in der elektronischen Sede;
  • Einsicht in den Katasterwert über das Catastro;
  • elektronische Antwort auf Schreiben der Verwaltung.

Für diese Zwecke kann ein bevollmächtigter Dienstleister einspringen. Wenn Sie das Zertifikat dennoch beantragen möchten, finden Sie die Schritte im Beitrag zu NIE, Cl@ve und digitalem Zertifikat.

Ein Fehler, den Sie vermeiden sollten

Beim Ausfüllen ohne Anmeldung prüft das Formular nur grob. Ein falscher Imputationssatz oder ein vergessener Miteigentumsanteil fällt nicht auf, bis die Verwaltung die Daten mit dem Kataster abgleicht. Rechnen Sie vorab mit dem Steuerrechner nach. Wie die Überweisung im Detail funktioniert, zeigt aus dem Ausland bezahlen. Und welchen Beleg Sie danach in der Hand haben, erklärt Zahlungsnachweis und NRC.

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