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Fiscasa

Ich wohne in Belgien: Was muss ich für meine spanische Immobilie in Belgien erklären?

Kurze Antwort

In Belgien wird die spanische Immobilie in der Einkommensteuererklärung angegeben. Nach dem Abkommen sind die Einkünfte daraus in der Regel steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). In Spanien zahlen Sie als EU-Ansässiger 19 % im Modelo 210.

Zwei Erklärungen, zwei verschiedene Logiken

Wer in Belgien lebt, auch als Deutscher in Eupen oder Brüssel, hat für eine Wohnung in Spanien zwei Pflichten:

  • In Spanien: das jährliche Modelo 210, mit 19 % auf die fiktiven Einkünfte oder auf den Mietgewinn, wie für jeden EU-Ansässigen.
  • In Belgien: die Angabe der ausländischen Immobilie in der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Belgien unterscheidet sich hier deutlich von Deutschland. Während eine selbst genutzte Ferienwohnung in Deutschland in der Regel keine Einkünfte erzeugt, erfasst Belgien auch ausländische Immobilien nach eigenen Regeln, grundsätzlich auf Basis eines Mietwerts, auch bei Eigennutzung. Anschließend greift das Abkommen mit Spanien.

Freistellung mit Progressionsvorbehalt

Nach dem belgisch-spanischen Abkommen werden die Einkünfte aus der spanischen Immobilie in Belgien grundsätzlich freigestellt. Sie werden aber herangezogen, um den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte zu bestimmen. Das kann Ihre belgische Steuer leicht erhöhen, auch wenn auf die spanischen Einkünfte selbst keine belgische Steuer fällt.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ohne die spanische Immobilie liegt Ihr durchschnittlicher belgischer Satz bei 32 %. Mit den spanischen Einkünften steigt er auf 32,3 %. Dieser Satz gilt dann für Ihr belgisches Einkommen. Die genauen Werte hängen von Ihrer Situation und den belgischen Rechenregeln ab.

Was Sie in Spanien zahlen

Die spanische Seite ist dieselbe wie für alle EU-Ansässigen. Bei einem Katasterwert von 130.000 € und einer Gemeinde mit 2 %:

  • 130.000 × 2 % = 2.600 € Bemessungsgrundlage
  • Steuer bei 19 %: 494 € pro Jahr

Bei Miteigentum zu je 50 % gibt jeder Partner eine eigene Erklärung über 247 € ab.

Häufige Fehler belgischer Eigentümer

  • Die spanische Immobilie in der belgischen Erklärung nicht angeben, weil sie in Spanien schon versteuert wird.
  • Annehmen, die belgische Angabe ersetze das Modelo 210. Beide Pflichten bestehen nebeneinander.
  • Bei Vermietung die spanischen Abzüge nicht nutzen, obwohl als EU-Ansässiger der Nettogewinn besteuert wird.

Die belgischen Einzelheiten, etwa welcher Wert angesetzt wird, sollten Sie mit dem SPF Finances oder einem belgischen Berater klären. Der Ratgeber Belgier mit Immobilie in Spanien fasst die Punkte zusammen, das spanische Ergebnis zeigt der Rechner.

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