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Wie hoch ist die Nichtresidentensteuer in Spanien im Durchschnitt?

Kurze Antwort

Für eine nicht vermietete Ferienwohnung beträgt die Steuer meist zwischen gut hundert und einigen hundert Euro pro Jahr und Eigentümer. Einen offiziellen Durchschnitt gibt es nicht, weil alles vom Katasterwert, dem Satz von 1,1 % oder 2 %, Ihrem Anteil und Ihrem Wohnsitzland abhängt.

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Warum ein Durchschnittswert wenig aussagt

Die Nichtresidentensteuer ist eine Rechnung mit festen Faktoren, keine Pauschale. Zwei identische Wohnungen in zwei Nachbarorten können zu ganz unterschiedlichen Beträgen führen, wenn eine Gemeinde neu bewertet hat und die andere nicht. Die entscheidenden Größen sind:

  • der Katasterwert, der meist deutlich unter dem Kaufpreis liegt,
  • der Imputationssatz von 1,1 % oder 2 %,
  • der Eigentumsanteil, bei Ehepaaren oft je 50 %,
  • der Steuersatz von 19 % oder 24 %.

Statt eines Mittelwerts helfen daher konkrete Größenordnungen.

Typische Beträge pro Jahr

Die folgende Übersicht gilt für einen Alleineigentümer, der die Wohnung das ganze Jahr nicht vermietet.

Katasterwert Satz Grundlage Steuer bei 19 % Steuer bei 24 %
60 000 € 1,1 % 660 € 125,40 € 158,40 €
60 000 € 2 % 1 200 € 228 € 288 €
100 000 € 1,1 % 1 100 € 209 € 264 €
100 000 € 2 % 2 000 € 380 € 480 €
200 000 € 2 % 4 000 € 760 € 960 €

Gehört die Wohnung zwei Personen zu gleichen Teilen, halbiert sich der Betrag pro Kopf, dafür werden zwei Erklärungen fällig.

Was die Rechnung teurer macht

Die Steuer selbst ist selten das Problem. Teuer wird es, wenn Jahre vergessen werden. Auf verspätete Erklärungen fallen Zuschläge an, die nach einem Jahr Verspätung 15 % erreichen, plus Verzugszinsen. Bei vier versäumten Jahren summiert sich so ein Betrag, der deutlich über der eigentlichen Jahressteuer liegt. Wie die Zuschläge berechnet werden, zeigt das Werkzeug für verspätete Erklärungen.

Hinzu kommen Kosten für Stellplätze oder Abstellräume mit eigener Katasterreferenz, die gesondert erklärt werden.

Ihren eigenen Betrag ermitteln

Mit Ihrem Katasterwert vom IBI-Bescheid und der Gemeinde kennen Sie die wichtigsten Daten. Geben Sie beides in den Steuerrechner ein, und Sie erhalten den genauen Betrag für Ihre Situation. Wer die Formel selbst nachvollziehen möchte, findet sie unter die Steuer berechnen.

Für die Jahre ab 2027 können sich die Beträge durch eine angekündigte Reform ändern. Die Zahlen hier beziehen sich auf die Regeln bis 2026.

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