Zum Inhalt springen
Fiscasa

Wie bezahle ich die spanische Steuer aus dem Ausland ohne spanisches Konto?

Kurze Antwort

Am einfachsten per Überweisung aus dem Ausland. Seit 2023 erzeugt die Erklärung auf Wunsch eine Zahlungskennung und nennt das Konto der Agencia Tributaria. Sie überweisen den genauen Betrag in Euro von Ihrer Bank in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und geben nur diese Kennung als Verwendungszweck an.

Die Auslandsüberweisung Schritt für Schritt

Lange war ein spanisches Bankkonto praktisch Pflicht, um das Modelo 210 zu bezahlen. Heute bietet die Verwaltung ein eigenes Verfahren für Zahlungen aus dem Ausland an (pago desde el extranjero). So läuft es ab:

  1. Sie erstellen die Erklärung und wählen als Zahlungsart die Überweisung aus dem Ausland.
  2. Das System erzeugt eine Zahlungskennung und nennt die Bankverbindung der Verwaltung.
  3. Sie drucken das Erklärungsdokument aus, unterschreiben es und bewahren es auf.
  4. Sie überweisen den exakten Betrag von Ihrem Konto in der Heimat.

Die Kennung ist nur eine begrenzte Zeit gültig, in der Praxis 30 Tage. Läuft sie ab, muss ein neues Zahlungsdokument erzeugt werden.

Die Regeln, an denen Zahlungen scheitern

Die meisten Probleme entstehen durch kleine Abweichungen:

  • Verwendungszweck: nur die Kennung, ohne Namen, NIE oder Zusatz.
  • Betrag: auf den Cent genau, in Euro, ohne Abzug von Gebühren beim Empfänger.
  • Eine Überweisung pro Erklärung: Ein Paar mit zwei Erklärungen überweist zweimal.
  • Eingang zählt: Das Geld muss vor Fristende auf dem Konto der Verwaltung sein.

Wer von einem Konto in Schweizer Franken zahlt, sollte darauf achten, dass die Bank exakt den geschuldeten Euro-Betrag überweist.

Weitere Möglichkeiten

Lastschrift. Mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve können Sie elektronisch abgeben und die Steuer einziehen lassen. Ob das auch von einem deutschen Konto geht, beantwortet Lastschrift vom ausländischen Konto.

Vertreter. Ein Bevollmächtigter in Spanien kann für Sie erklären und über sein Verfahren zahlen. Für Eigentümer aus der EU ist ein solcher Vertreter aber nicht vorgeschrieben.

Spanisches Konto. Wer ohnehin eines hat, kann darüber zahlen. Nötig ist es nicht, wie Brauche ich ein spanisches Konto? erläutert.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar aus Leipzig besitzt je zur Hälfte eine Wohnung mit 110 000 € Katasterwert in einer Gemeinde mit 1,1 %. Jeder schuldet auf eine Grundlage von 605 € eine Steuer von 114,95 €. Sie erhalten zwei Kennungen und tätigen Anfang Dezember zwei Überweisungen über je 114,95 €. Bei Fiscasa erhalten Sie das fertige Dokument mit Kennung und einer Anleitung auf Deutsch, die Steuer fließt direkt von Ihrem Konto an die Verwaltung. Ausführlich beschreibt alle Wege der Leitfaden zum Bezahlen aus dem Ausland, die Preise finden Sie unter Preise.

Geben Sie Ihr Modelo 210 in 10 Minuten ab

Kostenlose Berechnung, Preis pro Haushalt, Berater in Ihrer Sprache.

Erklärung abgeben