Ich ziehe nach Spanien: Muss ich das Modelo 210 noch abgeben?
Kurze Antwort
Nein, sobald Sie in Spanien steuerlich ansässig sind. Die Ansässigkeit wird für das ganze Kalenderjahr bestimmt: mehr als 183 Tage im Land oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen dort. Dann ersetzt die spanische Einkommensteuererklärung (IRPF) das Modelo 210 für dieses Jahr.
Entscheidend ist die Ansässigkeit, nicht der Wohnsitzwechsel
Das Modelo 210 ist die Erklärung für Nichtresidenten. Wer in Spanien steuerlich ansässig wird, gehört nicht mehr dazu. Die spanischen Kriterien sind:
- mehr als 183 Tage Aufenthalt in Spanien im Kalenderjahr, oder
- der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen liegt in Spanien, oder
- Ehepartner (nicht getrennt lebend) und minderjährige Kinder wohnen in Spanien, was eine Vermutung der Ansässigkeit begründet.
Spanien betrachtet dabei grundsätzlich das ganze Kalenderjahr. Ein Umzug im März führt meist dazu, dass Sie für dieses Jahr insgesamt als ansässig gelten. Ein Umzug im November dagegen meist nicht, sodass Sie für dieses Jahr noch als Nichtresident erklären. Gilt man in beiden Ländern als ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Mehr dazu im Ratgeber zur 183-Tage-Regel.
Was sich für die Wohnung ändert
Als Resident erklären Sie Ihre Einkünfte jährlich in der IRPF-Erklärung (Renta), die im Frühjahr des Folgejahres abgegeben wird. Ist die spanische Wohnung Ihr Hauptwohnsitz, entfallen die fiktiven Einkünfte dafür. Behalten Sie daneben eine Zweitwohnung in Spanien, wird diese in der Renta mit fiktiven Einkünften erfasst, jetzt nach den Regeln für Residenten und mit dem allgemeinen progressiven Tarif.
Das Modelo 210 brauchen Sie also nur noch für die Jahre, in denen Sie Nichtresident waren. Offene Jahre aus dieser Zeit sollten Sie vor oder kurz nach dem Umzug bereinigen, denn als Resident sind Sie für die Agencia Tributaria deutlich sichtbarer.
Die deutsche Seite nicht vergessen
Mit dem Wegzug endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab und informieren Sie Ihr Finanzamt. Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, kann Deutschland Sie weiterhin als ansässig ansehen. Dann regelt das Abkommen, welcher Staat Vorrang hat, und eine Ansässigkeitsbescheinigung kann nötig werden.
Typische Übergangsfehler
- Für das Umzugsjahr sowohl das Modelo 210 als auch die Renta einreichen.
- Den Wohnsitzwechsel bei der Agencia Tributaria nicht melden, sodass die alte Adresse im Ausland gespeichert bleibt.
- Vermietete Zweitwohnungen vergessen, die nun ebenfalls in die Renta gehören.
Die Pflichten als Resident sind umfangreicher als das Modelo 210. Ein spanischer Steuerberater ist für das erste Jahr oft gut investiert.
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