Wer muss das Modelo 210 in Spanien abgeben?
Kurze Antwort
Das Modelo 210 gibt jede Person ab, die in Spanien Einkünfte erzielt, ohne dort steuerlich ansässig zu sein. Für Immobilienbesitzer heißt das: jeder Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderswo, und zwar eine Erklärung pro Person und pro Immobilie.
Der Kreis der Erklärungspflichtigen
Das Modelo 210 ist das Formular der spanischen Nichtresidentensteuer. Abgeben muss es, wer zwei Bedingungen erfüllt: Sie sind in Spanien nicht steuerlich ansässig, und Sie erzielen dort Einkünfte, die nicht über einen Steuerabzug abgegolten sind. Bei Immobilien entstehen solche Einkünfte in drei typischen Situationen:
- Sie besitzen eine Wohnung oder ein Haus, das nicht vermietet ist. Dann versteuern Sie fiktive Eigennutzungseinkünfte.
- Sie vermieten die Immobilie ganz oder teilweise. Dann erklären Sie die Mieteinnahmen.
- Sie verkaufen die Immobilie mit Gewinn. Dann erklären Sie den Veräußerungsgewinn.
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Ein Spanier, der in Hamburg lebt, ist genauso betroffen wie eine Deutsche mit Ferienhaus an der Costa Blanca. Entscheidend ist allein, wo Sie steuerlich ansässig sind. Wie man das bestimmt, erklärt die Seite Resident oder Nichtresident?.
Eine Erklärung pro Eigentümer und pro Objekt
Spanien kennt beim Modelo 210 keine gemeinsame Veranlagung. Jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil selbst. Gehört eine Wohnung zwei Ehegatten je zur Hälfte, sind es zwei Erklärungen. Besitzen dieselben zwei Personen zusätzlich einen Stellplatz mit eigener Katasterreferenz, kommen zwei weitere hinzu.
Das klingt bürokratisch, hat aber eine einfache Folge: Jede Person braucht eine eigene NIE, die spanische Steuernummer für Ausländer. Ohne sie lässt sich keine Erklärung einreichen. Wie die Aufteilung zwischen Ehegatten konkret aussieht, lesen Sie unter Ehepaar: eine oder zwei Erklärungen?.
Wer nicht abgeben muss
Nicht betroffen sind Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind. Sie erklären ihre Immobilien in der regulären Einkommensteuer (IRPF). Wer also dauerhaft nach Spanien zieht und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, wechselt das System.
Auch Unternehmen mit Sitz in Spanien fallen nicht unter das Modelo 210. Für Gesellschaften im Ausland, die eine spanische Immobilie halten, gelten eigene Regeln, die eine gesonderte Prüfung verdienen.
Praktische Konsequenz
Ein steuerlicher Vertreter in Spanien ist für Eigentümer aus EU- und EWR-Staaten nicht vorgeschrieben. Sie können die Erklärung selbst abgeben oder einen Dienst beauftragen. Einen Überblick über Ablauf, Fristen und Berechnung bietet der vollständige Ratgeber zum Modelo 210.
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