Wie beantrage ich eine NIE aus Deutschland oder dem Ausland?
Kurze Antwort
Beim spanischen Generalkonsulat Ihres Wohnsitzes mit dem Formular EX-15, Ihrem Reisepass oder Personalausweis und der bezahlten Gebühr nach Modelo 790 Code 012. Alternativ in Spanien bei der Ausländerbehörde der Polizei. Ein Bevollmächtigter kann den Antrag mit notarieller Vollmacht auch für Sie stellen.
Drei Wege zur NIE
1. Beim spanischen Konsulat in Ihrem Land In Deutschland gibt es Generalkonsulate unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt und München, dazu die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin. In Österreich und der Schweiz übernehmen Botschaft und Konsulate diese Aufgabe. Meist ist ein Termin nötig, der online vereinbart wird.
2. In Spanien bei der Polizei Die Oficina de Extranjería oder eine Polizeidienststelle mit Ausländerabteilung stellt die NIE ebenfalls aus. In beliebten Küstenorten sind Termine oft knapp. Planen Sie dafür genug Zeit auf Ihrer Reise ein.
3. Über einen Bevollmächtigten Ein Anwalt, ein Gestor oder eine Vertrauensperson kann die NIE in Spanien für Sie beantragen. Dafür braucht er eine Vollmacht, in der Regel notariell beglaubigt und mit Apostille, oder vor einem spanischen Konsul erteilt.
Die Unterlagen
- Formular EX-15, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Reisepass oder Personalausweis im Original mit Kopie
- Nachweis der Gebühr: Formular 790 mit Code 012. Die Gebühr ist gering und wird meist bei einer spanischen Bank oder nach Anweisung des Konsulats bezahlt.
- Begründung des Antrags: etwa Kaufvertrag, Erbschein oder ein Schreiben des Notars. Als Grund genügt meist der Hinweis auf wirtschaftliche oder steuerliche Belange, etwa die Abgabe des Modelo 210.
Fragen Sie vorab beim Konsulat nach, welche Fassung des Formulars es akzeptiert und wie die Gebühr bezahlt werden soll. Die Verfahren unterscheiden sich in Details.
Wie lange es dauert
Am Konsulat kann die Bearbeitung einige Wochen dauern, weil der Antrag nach Spanien weitergeleitet wird. Bei der Polizei in Spanien wird die Bescheinigung manchmal am selben Tag ausgehändigt. Ein Bevollmächtigter kann den Vorgang beschleunigen, kostet aber Honorar.
Haben Sie bereits Fristen im Nacken, etwa für eine Erbschaftsteuer innerhalb von sechs Monaten, beginnen Sie sofort. Ohne NIE ist auch das Modelo 210 nicht möglich, siehe NIE als Pflicht.
Nach der NIE
Mit der NIE können Sie das Modelo 210 einreichen oder einreichen lassen. Ein digitales Zertifikat oder Cl@ve ist für viele Dienste nicht nötig, wenn ein Anbieter die Erklärung für Sie vorbereitet. Wie Sie danach vorgehen, zeigt So funktioniert es. Mehr über die verschiedenen Zugänge lesen Sie im Ratgeber NIE, Cl@ve und digitales Zertifikat.
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