Zum Inhalt springen
Fiscasa

Die Immobilie in Spanien gehört einer Gesellschaft: Gilt dieselbe Steuer?

Kurze Antwort

Nein, nicht ganz. Die fiktiven Eigennutzungseinkünfte des Modelo 210 betreffen grundsätzlich natürliche Personen. Für ausländische Gesellschaften mit spanischen Immobilien gelten eigene Steuerregeln und Erklärungen. Lassen Sie eine solche Struktur unbedingt von einem Berater prüfen, bevor Sie etwas einreichen.

Privatperson oder Gesellschaft: zwei Welten

Die bekannte Rechnung mit Katasterwert, 2 % oder 1,1 % und dem Satz von 19 % oder 24 % ist eine Regel für Privatpersonen. Sie besteuert den Vorteil, eine eigene Wohnung zur Verfügung zu haben. Eine Gesellschaft hat keinen Urlaub und keine Eigennutzung im privaten Sinn. Deshalb behandelt das spanische Steuerrecht Immobilien von Gesellschaften anders.

Wer eine Wohnung über eine deutsche GmbH, eine luxemburgische Holding oder eine Gesellschaft in einem Drittstaat hält, sollte nicht einfach das Formular für Privatpersonen ausfüllen. Damit wird die tatsächliche Pflicht womöglich verfehlt.

Was bei Gesellschaften typischerweise zu prüfen ist

  • Besondere Abgaben für ausländische Gesellschaften mit spanischem Grundbesitz. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt unter anderem vom Sitz der Gesellschaft und davon ab, ob die Eigentümer der Gesellschaft offengelegt werden.
  • Vermietung: Vermietet die Gesellschaft, ist zu klären, ob in Spanien eine Betriebsstätte entsteht. Dann gelten die Regeln für Unternehmen und ein Steuervertreter kann Pflicht sein.
  • Nutzung durch den Gesellschafter: Wohnt der Gesellschafter kostenlos in der Wohnung der Gesellschaft, kann das in seinem Wohnsitzland als verdeckte Gewinnausschüttung oder geldwerter Vorteil gelten.
  • Deutsche Seite: Für die GmbH selbst gelten die Regeln des Körperschaftsteuerrechts und des Doppelbesteuerungsabkommens, nicht die Anlage V einer Privatperson.

Wann eine Gesellschaft überhaupt sinnvoll ist

Für eine einzelne Ferienwohnung, die die Familie selbst nutzt, ist eine Gesellschaft fast immer teurer und aufwendiger als der direkte Besitz. Die jährliche Steuer einer Privatperson ist überschaubar: Bei einem Katasterwert von 100.000 € und 2 % beträgt sie 380 € für einen EU-Ansässigen. Eine Gesellschaft verursacht dagegen Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Beratungskosten in beiden Ländern.

Sinnvoll kann sie bei mehreren gewerblich vermieteten Objekten sein. Diese Entscheidung gehört in die Hand eines Steuerberaters, der beide Rechtsordnungen kennt.

Was ein Online-Dienst leisten kann

Ein Dienst für das Modelo 210 ist für Privatpersonen gebaut. Gehört Ihre Wohnung einer Gesellschaft, sind Sie bei einem spezialisierten Büro besser aufgehoben, siehe Gestor, Anwalt oder Online-Dienst. Gehört sie Ihnen persönlich, auch gemeinsam mit anderen, gilt die normale Rechnung, die Sie im Rechner nachvollziehen können. Mehr zum Steuervertreter lesen Sie im Ratgeber Steuervertreter in Spanien.

Geben Sie Ihr Modelo 210 in 10 Minuten ab

Kostenlose Berechnung, Preis pro Haushalt, Berater in Ihrer Sprache.

Erklärung abgeben