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Fiscasa

Brauche ich ein spanisches Bankkonto für die Steuer?

Kurze Antwort

Nein. Für die Nichtresidentensteuer ist ein spanisches Konto nicht mehr erforderlich. Sie können per Überweisung aus dem Ausland zahlen oder, bei elektronischer Abgabe, per Lastschrift von einem Konto im SEPA-Raum. Ein spanisches Konto ist aber praktisch, wenn Sie dort auch IBI, Gemeinschaftskosten, Strom und Wasser zahlen.

Wie es früher war und wie es heute ist

Vor einigen Jahren war die Antwort noch eine andere. Wer das Modelo 210 bezahlen wollte, brauchte in aller Regel eine spanische Bank, die die Zahlung als kooperierende Stelle abwickelte. Viele Eigentümer hielten deshalb ein Konto in Spanien nur für diesen Zweck, mit Gebühren für ein paar hundert Euro Steuer im Jahr.

Heute stehen zwei Wege ohne spanisches Konto offen:

  • Überweisung aus dem Ausland mit Zahlungskennung, ohne digitale Identität, von jedem Konto in Euro;
  • Lastschrift von einem SEPA-Konto seit 2024, sofern die Erklärung elektronisch eingereicht wird.

Die Einzelheiten zur Überweisung beschreibt aus dem Ausland bezahlen, die Lastschrift erklärt Lastschrift vom ausländischen Konto.

Wann ein spanisches Konto trotzdem sinnvoll ist

Die Steuer ist meist nicht die einzige Zahlung, die mit einer Immobilie in Spanien verbunden ist. Ein lokales Konto kann für andere Posten hilfreich sein:

  • IBI: Viele Gemeinden ziehen die Grundsteuer bevorzugt von spanischen Konten ein.
  • Gemeinschaftskosten: Hausverwaltungen arbeiten oft mit Einzug in Spanien.
  • Strom, Wasser, Müllgebühr: Versorger verlangen teilweise eine spanische IBAN.
  • Mieteingänge, wenn Sie über eine örtliche Agentur vermieten.

Ob sich die Kontoführungsgebühren lohnen, hängt also davon ab, wie viele dieser Zahlungen Sie haben. Für das Modelo 210 allein lohnt sich ein spanisches Konto in den meisten Fällen nicht.

Was beim Bezahlen von daheim zu beachten ist

Ohne spanisches Konto müssen Sie etwas genauer arbeiten. Die Überweisung muss den exakten Betrag in Euro enthalten, nur die Kennung als Verwendungszweck tragen und rechtzeitig eingehen. Eigentümer mit Konto in Schweizer Franken sollten auf den Wechselkurs achten, damit genau der geschuldete Betrag ankommt.

Ein Beispiel: Für eine Wohnung mit 70 000 € Katasterwert in einer Gemeinde mit 2 % beträgt die Grundlage 1 400 €. Ein Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland zahlt 266 €, mit Wohnsitz in der Schweiz 336 €. Beide können diesen Betrag ohne spanisches Konto überweisen.

Eine Frage, die oft folgt

Brauchen Sie ohne spanisches Konto eine NRC? Nein. Die NRC entsteht nur bei Zahlungen über eine spanische Bank. Bei der Auslandsüberweisung belegen Sie die Zahlung auf andere Weise, wie Zahlungsnachweis und NRC erläutert. Was Sie insgesamt für eine Ferienwohnung erwartet, fasst der Ratgeber zum Modelo 210 zusammen.

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