Vermögensteuer in Spanien (Modelo 714) für Nichtresidenten
Aktualisiert am 27.10.2026 · 6 Min. Lesezeit
Spanien gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die noch eine Vermögensteuer erheben, das Impuesto sobre el Patrimonio. Eigentümer aus Deutschland und Österreich, wo es keine laufende Vermögensteuer gibt, stoßen oft erst beim Lesen eines Forums darauf und fragen sich, ob sie betroffen sind. Für die allermeisten Besitzer einer Ferienwohnung lautet die Antwort: nein. Dieser Leitfaden erklärt, warum, und wann es doch relevant wird. Er ist eine Orientierung, keine Beratung; bei großen Vermögen sollten Sie immer einen spanischen Steuerberater hinzuziehen.
Was Nichtresidenten versteuern
Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt mit seinem weltweiten Vermögen der spanischen Vermögensteuer. Für Nichtresidenten ist der Kreis viel enger: Besteuert wird nur das Vermögen, das sich in Spanien befindet oder dort ausgeübt werden kann. Dazu gehören vor allem:
- Immobilien in Spanien, also Wohnung, Haus, Garage, Grundstück;
- Guthaben auf spanischen Bankkonten;
- Anteile an spanischen Gesellschaften und andere Rechte, die in Spanien ausgeübt werden.
Ihr Vermögen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zählt für die spanische Vermögensteuer nicht.
Der Freibetrag von 700.000 €
Nichtresidenten werden nur auf den Teil ihres spanischen Vermögens besteuert, der einen Freibetrag von 700.000 € übersteigt. Jeder Miteigentümer hat seinen eigenen Freibetrag und rechnet nur seinen Anteil.
| Situation | Spanisches Vermögen pro Person | Über dem Freibetrag? |
|---|---|---|
| Wohnung an der Costa Blanca, Ehepaar zu je 50 % | Je ein Teil des Werts | Meist deutlich nein |
| Villa auf Mallorca, Alleineigentum | Wert der Villa plus spanisches Konto | Möglich, im Einzelfall prüfen |
| Mehrere Immobilien und Gesellschaftsanteile | Summe der spanischen Werte | Häufig ja |
Wie die Immobilie bewertet wird
Für die Vermögensteuer gilt nicht einfach der Katasterwert, der die Nichtresidentensteuer auf die Wohnung bestimmt. Das Gesetz vergleicht mehrere Werte, darunter den Katasterwert und den Kaufpreis, und nimmt in der Regel den höchsten. Bei einer Immobilie, die vor Kurzem zu einem hohen Preis gekauft wurde, kann der Wert damit spürbar über dem Katasterwert liegen. Lassen Sie den maßgeblichen Wert im Zweifel ermitteln.
Die Solidaritätssteuer auf große Vermögen
Seit einigen Jahren gibt es zusätzlich das Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas. Es betrifft Vermögen von über 3 Millionen € und soll verhindern, dass regionale Ermäßigungen bei der Vermögensteuer große Vermögen ganz freistellen. Bereits gezahlte Vermögensteuer wird darauf angerechnet. Für die typische Ferienwohnung spielt diese Steuer keine Rolle; bei sehr großen spanischen Vermögen sollte sie aber zusammen mit der Vermögensteuer geplant werden.
Regionale Unterschiede
Die Vermögensteuer ist an die Autonomen Gemeinschaften abgetreten. Einige Regionen gewähren starke Ermäßigungen, andere nicht. Ob und in welchem Umfang ein Nichtresident die Regeln der Region nutzen kann, in der seine Immobilie liegt, ist eine Frage für die Beratung im Einzelfall. Rechnen Sie nicht mit einer Ermäßigung, bevor das geprüft ist.
Schritt für Schritt: bin ich betroffen?
- Spanisches Vermögen auflisten: alle Immobilien, Konten, Anteile in Spanien.
- Ihren Anteil bestimmen, etwa 50 % bei gemeinsamem Eigentum.
- Den maßgeblichen Wert jeder Immobilie ermitteln, nicht nur den Katasterwert.
- Mit dem Freibetrag von 700.000 € vergleichen.
- Liegt der Wert darüber, einen spanischen Berater beauftragen, der das Modelo 714 erstellt und die Solidaritätssteuer prüft.
Ein einfaches Rechenbeispiel
Ein Ehepaar aus Stuttgart besitzt je zur Hälfte eine Villa, deren maßgeblicher Wert 900.000 € beträgt, und ein gemeinsames spanisches Konto mit 20.000 €. Auf jeden Ehepartner entfallen 450.000 € + 10.000 € = 460.000 €. Beide liegen unter dem Freibetrag von 700.000 € und schulden keine spanische Vermögensteuer. Gehörte die Villa einem Partner allein, läge sein spanisches Vermögen mit 910.000 € darüber, und eine Prüfung wäre nötig.
Was sich nicht ändert
Die Vermögensteuer ist unabhängig von der jährlichen Nichtresidentensteuer auf die Wohnung. Auch wer keine Vermögensteuer schuldet, gibt für eine nicht vermietete Wohnung jedes Jahr das Modelo 210 ab, ohne Freibetrag und ohne Mindestbetrag. Wie hoch diese Steuer ausfällt, zeigt der Rechner, Grundlagen erklärt der vollständige Leitfaden zum Modelo 210. Für die Frage, ob Sie in Spanien als ansässig gelten und dann mit dem weltweiten Vermögen steuerpflichtig wären, siehe den Leitfaden zur 183-Tage-Regel.
Und im Wohnsitzland?
Deutschland und Österreich erheben derzeit keine laufende Vermögensteuer. In der Schweiz gehört die spanische Immobilie dagegen in die Vermögensaufstellung der Steuererklärung; sie ist dort in der Regel steuerfrei, beeinflusst aber den Steuersatz. Fragen Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung nach den Einzelheiten.
Wann Sie besser früh planen
Bei Eigentümern, die in den kommenden Jahren weitere Immobilien in Spanien kaufen, eine größere Summe auf ein spanisches Konto legen oder eine Villa allein erwerben, kann der Freibetrag schneller erreicht sein, als es auf den ersten Blick scheint. Auch die Aufteilung des Eigentums zwischen Ehepartnern beeinflusst das Ergebnis, weil jeder seinen eigenen Freibetrag hat. Solche Entscheidungen fallen meist beim Notar. Sprechen Sie deshalb vor dem Kauf mit einem Berater, wenn Ihr spanisches Vermögen in die Nähe der Grenze kommen könnte.
FAQ
Muss ich als Nichtresident Vermögensteuer in Spanien zahlen?
Nur, wenn Ihr Vermögen in Spanien den Freibetrag von 700.000 € pro Person übersteigt. Für die meisten Eigentümer einer Ferienwohnung ist das nicht der Fall.
Zählt mein Vermögen in Deutschland mit?
Nein. Als Nichtresident versteuern Sie in Spanien nur Vermögen, das sich dort befindet, also vor allem Immobilien und spanische Konten.
Was ist die Solidaritätssteuer?
Eine zusätzliche Steuer auf Vermögen von über 3 Millionen €, auf die die gezahlte Vermögensteuer angerechnet wird. Sie betrifft nur sehr große Vermögen.
Muss ich das Modelo 714 abgeben, auch wenn ich nichts schulde?
In der Regel richtet sich die Pflicht nach dem Betrag der Steuer und der Höhe des Vermögens. Liegt Ihr spanisches Vermögen in der Nähe des Freibetrags, lassen Sie die Abgabepflicht prüfen. Mehr Hintergrund unter wer das Modelo 210 abgeben muss.
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