NIE, Cl@ve und digitales Zertifikat der FNMT: so beantragen Sie sie aus dem Ausland
Aktualisiert am 26.10.2026 · 8 Min. Lesezeit
Für die spanische Verwaltung existieren Sie über eine Nummer: die NIE. Für Online-Formalitäten benötigen Sie zusätzlich eine digitale Identität, also Cl@ve oder ein elektronisches Zertifikat. Diese drei Instrumente werden häufig verwechselt. Hier erfahren Sie, wozu jedes dient, welches für Ihr Modelo 210 unverzichtbar ist und wie Sie es erhalten, wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben.
Fiscasa ist ein privater Dienst und unabhängig von der Agencia Tributaria. Die beschriebenen Verfahren können sich ändern; prüfen Sie die Voraussetzungen beim zuständigen Konsulat oder der jeweiligen Stelle, bevor Sie einen Termin wahrnehmen.
Was unverzichtbar ist und was nicht
| Instrument | Wozu es dient | Für das Modelo 210 unverzichtbar? |
|---|---|---|
| NIE | Steuerliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien | Ja |
| Cl@ve | Digitale Identität für Online-Formalitäten | Nein, aber nützlich |
| Digitales Zertifikat der FNMT | Elektronische Signatur, Online-Abgabe und -Zahlung | Nein, aber nützlich |
Ohne NIE können Sie keine Erklärung abgeben. Ohne Cl@ve und ohne Zertifikat können Sie dennoch erklären und zahlen, nämlich mit dem Formular der predeclaración und einer Überweisung aus dem Ausland (siehe spanische Steuer aus Deutschland bezahlen).
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero)
Was ist das?
Die NIE ist eine persönliche Nummer, die das spanische Innenministerium jedem Ausländer zuteilt, der wirtschaftliche Interessen in Spanien hat. Sie beginnt mit einem Buchstaben (X, Y oder Z), gefolgt von sieben Ziffern und einem Kontrollbuchstaben, zum Beispiel Y1234567X. Sie dient als Steuernummer. In der Regel haben Sie sie beim Kauf erhalten: Sie steht in Ihrer notariellen Kaufurkunde.
Jeder Miteigentümer hat seine eigene NIE und gibt seine eigene Erklärung ab. Wenn Ihr Ehepartner nicht in der Urkunde steht, die Immobilie aber zu Ihrem ehelichen Güterstand (Gütergemeinschaft) gehört, muss die zu erklärende Aufteilung geprüft werden: Teilen Sie uns dies bitte mit.
Die NIE aus dem Ausland beantragen
Am einfachsten ist der Weg über ein spanisches Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland:
- Einen Termin beim für Ihren Wohnort zuständigen Konsulat vereinbaren.
- Das Formular EX-15 (Antrag auf NIE) ausfüllen und den Grund angeben (Kauf oder Eigentum einer Immobilie, steuerliche Pflichten).
- Die entsprechende Gebühr zahlen (Modelo 790, Code 012); der Betrag ist gering.
- Mit Reisepass oder Personalausweis samt Kopie, dem Formular und dem Zahlungsnachweis der Gebühr erscheinen.
- Die NIE-Bescheinigung erhalten, je nach Bearbeitungszeit des Konsulats (wenige Tage bis einige Wochen).
Sie können die NIE auch in Spanien beantragen, auf einer Polizeidienststelle oder einem Ausländeramt (oficina de extranjería) nach Terminvereinbarung, oder über einen bevollmächtigten Vertreter.
Ich habe meine NIE-Bescheinigung verloren
Die Nummer ändert sich nicht. Sie steht in Ihrer Kaufurkunde, auf Ihren IBI-Bescheiden und auf etwaigen früheren Erklärungen. Für das Modelo 210 genügt die Nummer.
Cl@ve: die digitale Identität der spanischen Verwaltung
Wozu dient sie?
Cl@ve ist das gemeinsame Identifizierungssystem der spanischen Behörden. Damit melden Sie sich auf dem elektronischen Portal (sede electrónica) der Steuerverwaltung an, um eine Erklärung online abzugeben, Ihre Daten und Mitteilungen einzusehen und unter bestimmten Voraussetzungen die Steuer zu zahlen oder per Lastschrift einziehen zu lassen.
Cl@ve als Nichtresident erhalten
Das ist der heikle Punkt. Die Registrierung per Video-Identifizierung über die Cl@ve-App ist derzeit spanischen Staatsangehörigen mit DNI vorbehalten. Wer nur eine NIE besitzt, muss sich in der Praxis persönlich in einer Registrierungsstelle in Spanien anmelden (zum Beispiel in einem Büro der Steuerverwaltung oder der Sozialversicherung), mit Reisepass und NIE. Wer sich regelmäßig in Spanien aufhält, kann dies bei einem Aufenthalt nach Terminvereinbarung erledigen.
Das digitale Zertifikat der FNMT
Wozu dient es?
Das Zertifikat für natürliche Personen der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (FNMT) ist eine Datei, die in Ihrem Browser oder auf Ihrem Computer installiert wird. Damit können Sie elektronisch unterschreiben und fast alle Formalitäten erledigen: Abgabe des Modelo 210, Lastschrifteinzug von Ihrem Konto im Ausland, Zugang zum Catastro, um den Katasterwert (valor catastral) Ihrer Immobilie abzurufen, Beantwortung von Mitteilungen.
Das Zertifikat aus dem Ausland erhalten
Das Verfahren läuft in drei Schritten ab:
- Online-Antrag auf der Website der FNMT, und zwar auf dem Computer und in dem Browser, in dem das Zertifikat später installiert wird. Sie erhalten per E-Mail einen Antragscode.
- Persönliche Identitätsprüfung in einer Akkreditierungsstelle. Dazu gehören die spanischen Konsularvertretungen im Ausland: Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie Reisepass, NIE und Antragscode mit.
- Herunterladen des Zertifikats auf demselben Computer und im selben Browser, mit dem Antragscode.
Die von der FNMT angebotene Video-Identifizierung setzt in der Praxis ein spanisches Ausweisdokument voraus und kommt daher für die meisten nichtresidenten Eigentümer nicht in Frage. Das Zertifikat ist nur begrenzt gültig: Denken Sie daran, es vor Ablauf zu erneuern, und legen Sie eine passwortgeschützte Sicherungskopie an.
Brauchen Sie wirklich eine digitale Identität?
Für den Eigentümer einer nicht vermieteten Immobilie, der rund hundert Euro im Jahr zahlt, lautet die Antwort oft nein: Die predeclaración und die Überweisung aus dem Ausland genügen. Eine digitale Identität lohnt sich, wenn Sie:
- den Lastschrifteinzug von Ihrem Konto in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nutzen möchten;
- Ihre Mitteilungen oder Ihre Steuerakte einsehen wollen;
- mehrere Immobilien besitzen oder vermieten und daher mehr Formalitäten haben;
- den Catastro benötigen, um frühere Katasterwerte herauszufinden.
Sicherheit: ein paar einfache Regeln
- Geben Sie Ihr digitales Zertifikat oder Ihre Cl@ve-Zugangsdaten niemals an Dritte weiter, auch nicht an einen Dienstleister: Damit kann man in Ihrem Namen sämtliche Formalitäten erledigen.
- Seien Sie vorsichtig bei E-Mails oder SMS, die die spanische Steuerverwaltung imitieren und eine Zahlung über einen Link verlangen: Die Verwaltung fordert Zahlungen nicht auf diesem Weg an.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihrer NIE-Bescheinigung und Ihrer Erklärungen an einem sicheren Ort auf.
Fiscasa fragt Sie niemals nach Ihrem digitalen Zertifikat, Ihren Cl@ve-Zugangsdaten oder Ihren Bankcodes.
Was Fiscasa für Sie tut
Wir erstellen Ihre Erklärung anhand Ihrer NIE und der Unterlagen zu Ihrer Immobilie und erklären Ihnen auf Deutsch, wie Sie die Steuer bezahlen, mit oder ohne digitale Identität. Sehen Sie sich unsere Preise an oder schätzen Sie Ihre Steuer mit dem Rechner.
FAQ
Läuft meine NIE ab?
Die NIE-Nummer wird auf Lebenszeit vergeben. Manche ältere NIE-Bescheinigungen trugen einen Gültigkeitsvermerk, die Nummer selbst ändert sich jedoch nicht.
Brauche ich auch die NIE meines Ehepartners?
Ja, wenn Ihr Ehepartner laut Kaufurkunde Miteigentümer ist: Er oder sie muss mit der eigenen NIE eine eigene Erklärung abgeben.
Kann ich eine NIE beantragen, ohne persönlich zu erscheinen?
In der Regel ist ein persönlicher Termin beim Konsulat oder in Spanien nötig, oder Sie beauftragen einen bevollmächtigten Vertreter.
Kostet das FNMT-Zertifikat etwas?
Die Ausstellung des Zertifikats für natürliche Personen durch die FNMT ist kostenlos. Es können lediglich Nebenkosten anfallen (Anreise, Vollmacht).
Kann Fiscasa die NIE für mich beantragen?
Wir begleiten Sie beim Verfahren und bei der Vorbereitung der Unterlagen; der Antrag selbst wird in Ihrem Namen beim Konsulat oder bei den spanischen Behörden gestellt.
Ich habe einen spanischen DNI, lebe aber in Deutschland. Betrifft mich das?
Als spanischer Staatsangehöriger haben Sie einen DNI, der als Steuernummer dient, und Sie können die Video-Identifizierung von Cl@ve nutzen. Wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz liegt, bleiben Sie in Spanien Nichtresident und unterliegen dem Modelo 210.
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