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Fiscasa

Spanische Steuer (Modelo 210) aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bezahlen

Aktualisiert am 26.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Lange Zeit setzte die Zahlung des Modelo 210 ein Konto bei einer spanischen Bank voraus. Das ist vorbei: Seit 2022 akzeptiert die spanische Steuerverwaltung Überweisungen aus dem Ausland, und seit dem 1. Februar 2024 auch den Lastschrifteinzug von einem Konto im SEPA-Raum, also etwa von einem deutschen oder österreichischen Konto. Dabei sind allerdings einige genaue Regeln zu beachten, sonst kann die Zahlung zurückgewiesen werden.

Fiscasa ist ein privater Dienst und unabhängig von der Agencia Tributaria. Mit Fiscasa zahlen Sie Ihre Steuer immer direkt an die spanische Verwaltung: Wir nehmen den Steuerbetrag niemals entgegen.

Die drei Zahlungswege

Zahlungsweg Spanische digitale Identität nötig? Konto in DE/AT/CH möglich? Für wen?
Auslandsüberweisung mit Zahlungskennung Nein Ja Die meisten Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Lastschrift (Bankeinzug) Ja (elektronische Abgabe) Ja, seit 01.02.2024 (SEPA-Konto) Eigentümer mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve
NRC (Zahlungsreferenz der Bank) Ja, außer bei einem Bankbesuch in Spanien Nur per Karte über das Zahlungsportal der AEAT Inhaber eines spanischen Kontos

1. Die Auslandsüberweisung mit Zahlungskennung

Das ist die zugänglichste Lösung, wenn Sie außerhalb Spaniens leben und weder ein digitales Zertifikat noch Cl@ve besitzen.

So funktioniert es

  1. Sie füllen das Formular der predeclaración auf der Website der spanischen Verwaltung aus.
  2. Bei der Wahl der Zahlungsart wählen Sie die Überweisung aus dem Ausland (A ingresar mediante transferencia bancaria desde el extranjero) und geben die ersten Zeichen der IBAN des zahlenden Kontos an.
  3. Das System erzeugt eine Zahlungskennung und nennt die Bankverbindung des Kontos der Verwaltung, auf das überwiesen wird.
  4. Sie drucken das Dokument aus, unterschreiben es und bewahren es zusammen mit dem Überweisungsnachweis auf.
  5. Sie überweisen den Betrag in Euro von Ihrer Bank in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Diese Regeln müssen Sie unbedingt beachten

  • Der Verwendungszweck der Überweisung darf ausschließlich die Zahlungskennung enthalten, ohne Namen, ohne NIE, ohne Zusatz wie „Steuer 2025“. An diesem Punkt scheitern die meisten Zahlungen: Ein falsch ausgefüllter Verwendungszweck führt zur Rücküberweisung, ohne dass die Steuerschuld beglichen ist.
  • Die Kennung ist 30 Kalendertage gültig. Danach muss eine neue erzeugt werden.
  • Der Betrag muss exakt stimmen, in Euro. Vermeiden Sie Gebührenoptionen, die den eingehenden Betrag schmälern würden.
  • Maßgeblich ist der Tag, an dem das Geld auf dem Konto der Verwaltung eingeht, nicht der Tag des Überweisungsauftrags. Zahlen Sie nicht am 31. Dezember: Planen Sie mehrere Bankarbeitstage Puffer ein.
  • Eine Kennung pro Erklärung. Ein Ehepaar, das zwei Erklärungen abgibt, erhält zwei Kennungen und tätigt zwei getrennte Überweisungen. Fassen Sie niemals zwei Steuerbeträge in einer Überweisung zusammen.

Hinweis für Konten in der Schweiz

Die Schweiz gehört zum SEPA-Raum, aber nicht zur EU. Eine Überweisung von einem Schweizer Konto ist grundsätzlich möglich. Wird sie von einem Konto in Schweizer Franken (CHF) ausgeführt, rechnet die Bank den Betrag um, und Umrechnung oder Gebühren können dazu führen, dass nicht exakt der geschuldete Euro-Betrag ankommt. Am sichersten zahlen Sie von einem Euro-Konto oder vergewissern sich bei Ihrer Bank, dass der Auftrag in EUR ausgeführt wird, mit dem genauen Betrag und ohne Abzug von Gebühren beim Empfänger.

Beispiel

Anna und Bernd schulden für ihre Wohnung in Torrevieja jeweils 90,53 € Steuer. Sie erhalten zwei Zahlungskennungen. Von ihrem deutschen Gemeinschaftskonto tätigen sie zwei Überweisungen über 90,53 €, jede mit der jeweiligen Kennung als einzigem Verwendungszweck. Sie überweisen am 10. Dezember für eine Frist zum 31. Dezember.

Der Zahlungsnachweis

Sobald die Zahlung zugeordnet ist, kann der Nachweis auf der Website der Verwaltung abgerufen werden. Bewahren Sie in jedem Fall das unterschriebene Erklärungsdokument und die Überweisungsbestätigung Ihrer Bank mindestens vier Jahre lang auf.

2. Der Lastschrifteinzug von Ihrem Konto in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Was die Reform von 2024 ermöglicht

Seit dem 1. Februar 2024 kann eine elektronisch abgegebene Erklärung per Lastschrift von einem Konto in jedem Land des SEPA-Raums bezahlt werden: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein usw. Der Einzug wird über eine spanische kooperierende Bank (entidad colaboradora) abgewickelt.

Die Voraussetzungen

  • Die Erklärung muss elektronisch abgegeben werden, mit digitalem Zertifikat, Cl@ve oder durch einen befugten Dritten.
  • Das Konto muss dem Steuerpflichtigen gehören (oder der Person, die als Vertreter abgibt). Ein Elternteil kann die Steuer seines Kindes nicht vom eigenen Konto einziehen lassen.
  • Bei der Abgabe wird ein Lastschriftmandat elektronisch unterzeichnet.
  • Es gelten feste Termine:
Einkünfte Lastschrift möglich
Unterstellte Einkünfte 2025 bis 23. Dezember 2026
Unterstellte Einkünfte 2026 1. April bis 23. Dezember 2027
Vermietung 2026 1. bis 15. April 2027
Veräußerungsgewinn aus Verkauf nicht möglich

Der Einzug erfolgt am Ende der Zahlungsfrist: Sie erklären früh und zahlen zum Fristende.

Vorteile und Grenzen

Die Lastschrift ist bequem: kein Verwendungszweck zum Abschreiben, kein Risiko einer abgelaufenen Kennung. Sie setzt aber eine spanische digitale Identität voraus, die die meisten Eigentümer mit Wohnsitz im Ausland nicht haben. Siehe NIE, Cl@ve und digitales Zertifikat.

3. Die NRC

Die NRC (Número de Referencia Completo) ist ein Code, den eine spanische kooperierende Bank ausstellt, wenn sie die Steuer abbucht. Sie belegt die Zahlung und wird anschließend in die elektronische Erklärung übertragen. Man kann sie auch über das Zahlungsportal der Verwaltung per Bankkarte erhalten, doch auch das setzt ein digitales Zertifikat, einen elektronischen DNI oder Cl@ve voraus. Für Eigentümer ohne spanisches Konto ist das in der Regel nicht der einfachste Weg.

Die häufigsten Zahlungsfehler

  • Unvollständiger oder ergänzter Verwendungszweck (Name + Kennung): Überweisung kommt zurück.
  • Abgelaufene Kennung nach 30 Tagen: Überweisung kommt zurück.
  • Eine Überweisung für zwei Erklärungen: kann nicht zugeordnet werden.
  • Vom Betrag abgezogene Gebühren (oder Umrechnungsdifferenzen bei CHF-Konten): Teilzahlung.
  • Zahlung am letzten Tag: Sie geht zu spät ein und löst einen Verspätungszuschlag (recargo) aus.
  • Konto eines Dritten bei Lastschrift: wird abgelehnt.

Wurde Ihre Überweisung zurückgebucht, ist die Steuerschuld nicht erloschen: Sie müssen eine neue Kennung erzeugen und erneut zahlen. Ist die Frist inzwischen abgelaufen, kann ein kleiner Verspätungszuschlag anfallen (siehe rückständige Jahre nacherklären).

Was Fiscasa für Sie tut

Wir erstellen Ihre Erklärung und übergeben Ihnen das unterschriftsreife Dokument, die Zahlungskennung und eine Überweisungsanleitung auf Deutsch mit dem genauen Betrag und dem zu übernehmenden Verwendungszweck. Wir erinnern Sie an das Ablaufdatum der Kennung und prüfen mit Ihnen, ob die Zahlung eingegangen ist. Der Steuerbetrag geht direkt von Ihrem Konto an die spanische Verwaltung. Sehen Sie sich unsere Preise an oder schätzen Sie zuerst Ihre Steuer mit dem Rechner.

FAQ

Kann ich mit meiner deutschen Bankkarte zahlen?

Die Kartenzahlung läuft über das Zahlungsportal der Verwaltung und setzt eine spanische digitale Identität voraus (Zertifikat, elektronischer DNI oder Cl@ve). Ohne sie nutzen Sie die Überweisung aus dem Ausland.

Meine Überweisung ging am 30. Dezember raus. Bin ich zu spät?

Maßgeblich ist der Eingang des Geldes auf dem Konto der Verwaltung. Geht es nach dem 31. Dezember ein, ist die Zahlung verspätet, und es kann ein Verspätungszuschlag von 1 % anfallen.

Kann ich von einem Gemeinschaftskonto zahlen?

Die Auslandsüberweisung kann von einem Gemeinschaftskonto erfolgen, sofern die Kennung zur jeweiligen Erklärung passt. Bei der Lastschrift muss das Konto auf den Namen des Steuerpflichtigen lauten; ein Gemeinschaftskonto, dessen Mitinhaber er ist, ist grundsätzlich geeignet.

Muss ich in Raten zahlen?

Nein, eine Steuer wird in einem Betrag bezahlt. Eine Ratenzahlung ist in bestimmten Fällen möglich, sie lässt jedoch bei Verspätung die Ermäßigung des Verspätungszuschlags entfallen und lohnt sich bei Beträgen von einigen hundert Euro kaum.

Kann Fiscasa für mich zahlen?

Nein, und das ist so gewollt: Die Steuer ist Ihre Schuld gegenüber der spanischen Verwaltung und wird von Ihrem Konto bezahlt. Wir erhalten nur den Preis für unsere Dienstleistung.

Was tun, wenn meine Kennung abgelaufen ist?

Sie müssen für dieselbe Erklärung ein neues Zahlungsdokument erzeugen. Fiscasa erledigt das für Sie, wenn wir die Erklärung erstellt haben.

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