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Fiscasa

Modelo 210: die 12 häufigsten Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

Aktualisiert am 26.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Das Modelo 210 wirkt einfach: ein Wert, ein Prozentsatz, ein Steuersatz. Trotzdem sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Manche sind harmlos, andere kosten einen Verspätungszuschlag, eine zurückgewiesene Überweisung oder einen Brief der Behörde. Hier sind die zwölf häufigsten, mit ihren finanziellen Folgen und der richtigen Vorgehensweise.

Fiscasa ist ein privater Dienstleister und unabhängig von der Agencia Tributaria. Die Beträge dienen der Veranschaulichung.

1. Eine einzige Erklärung für ein Paar abgeben

Der Fehler: Thomas erklärt 100 % der unterstellten Einkünfte der Wohnung, die er zu 50/50 mit Anna besitzt, allein in seinem Namen.

Warum das ein Problem ist: Jeder Miteigentümer ist ein eigener Steuerpflichtiger. Anna hat nichts erklärt, und Thomas hat eine Bemessungsgrundlage erklärt, die nicht seine ist. Selbst wenn der insgesamt gezahlte Betrag stimmt, ist Annas Situation nicht bereinigt und die von Thomas fehlerhaft.

Richtig ist: eine Erklärung pro Miteigentümer, jeweils für den Miteigentumsanteil laut Kaufurkunde.

2. Für jeden Ehepartner 100 % erklären

Der umgekehrte Fehler: Jeder erklärt die gesamte Immobilie.

Die Kosten: Die Steuer wird doppelt gezahlt. Bei einem Katasterwert von 60.000 € und einem Satz von 2 % zahlt jeder 228 € statt 114 €.

Richtig ist: den Miteigentumsanteil in der escritura prüfen. Zu viel Gezahltes lässt sich innerhalb von vier Jahren mit einem Berichtigungsantrag zurückholen.

3. Die anteilige Berechnung im Kauf- oder Verkaufsjahr vergessen

Der Fehler: ein volles Jahr für eine Immobilie erklären, die am 1. Oktober gekauft wurde.

Die Kosten: Bei einer Jahressteuer von 200 € zahlen Sie 200 € statt 50,41 € (92 von 365 Tagen).

Richtig ist: die tatsächlichen Besitztage zählen und Schaltjahre berücksichtigen (366 Tage in 2024 und 2028).

4. Garage oder Abstellraum vergessen

Der Fehler: nur die Wohnung erklären, obwohl die Garage eine eigene Katasterreferenz hat.

Die Kosten: Bei einer Garage mit einem Katasterwert von 7.500 € und einem Satz von 2 % bleiben jährlich 28,50 € Steuer unerklärt. Nicht dramatisch, aber über vier Jahre und mit Recargo wird die Nacherklärung teurer als die ursprüngliche Erklärung. Und das neue Formular ab 2027, das die Katasterreferenz abfragt, macht das Versäumnis sichtbarer.

Richtig ist: alle IBI-Bescheide auf Ihren Namen zusammentragen. Ein Bescheid, eine Referenz, eine Berechnung.

5. Den falschen Satz anwenden (1,1 % statt 2 % oder umgekehrt)

Der Fehler: 1,1 % ansetzen, weil „der Wert dieses Jahr aktualisiert wurde“, oder ungeprüft standardmäßig 2 % nehmen.

Die Kosten: Bei einem Katasterwert von 80.000 € beträgt der Steuerunterschied 136,80 € pro Jahr und Immobilie (304 € gegenüber 167,20 €).

Richtig ist: Der Satz von 1,1 % gilt nur, wenn in der Gemeinde eine allgemeine Neubewertung des Katasters stattgefunden hat, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Die jährlichen Aktualisierungskoeffizienten zählen nicht. Siehe unterstellte Einkünfte einer nicht vermieteten Immobilie.

6. Den falschen Wert auf dem IBI-Bescheid verwenden

Der Fehler: die base liquidable, nur den Grundstückswert oder den Wert eines anderen Jahres verwenden.

Richtig ist: den gesamten valor catastral des erklärten Jahres verwenden. Siehe IBI.

7. Den Satz von 24 % auf einen EU-Residenten anwenden (oder umgekehrt)

Der Fehler: Ein Brite mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland glaubt, 24 % zu schulden; ein Deutscher, der in die Schweiz gezogen ist, glaubt, 19 % zu zahlen.

Richtig ist: Maßgeblich für den Satz ist der steuerliche Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit. 19 % für Residenten der EU und des EWR, 24 % für alle anderen, also auch für Residenten der Schweiz.

8. Den Verwendungszweck der Überweisung falsch ausfüllen

Der Fehler: „IRNR 2025 Y1234567X“ schreiben oder den eigenen Namen neben die Zahlungskennung setzen.

Die Kosten: Die Überweisung wird zurückgebucht, die Steuer ist nicht bezahlt, und wenn die Frist inzwischen abgelaufen ist, fällt ein Recargo an.

Richtig ist: Der Verwendungszweck enthält ausschließlich die Zahlungskennung. Eine Überweisung pro Erklärung. Siehe aus dem Ausland bezahlen.

9. Die Zahlungskennung ablaufen lassen

Der Fehler: die Erklärung im November erstellen und im Januar zahlen.

Richtig ist: Die Kennung ist 30 Kalendertage gültig. Zahlen Sie sofort oder erstellen Sie ein neues Zahlungsdokument.

10. Am letzten Tag zahlen

Der Fehler: Überweisung am 31. Dezember in Auftrag geben.

Die Kosten: Als Zahlungsdatum gilt der Eingang des Geldes. Eine am 3. Januar gutgeschriebene Zahlung ist verspätet: Recargo von 1 %.

Richtig ist: mindestens eine Woche vor Fristende zahlen. Und ab 2027 auf den neuen Kalender achten: Die unterstellten Einkünfte 2026 können nicht vor dem 1. April 2027 erklärt werden (siehe Neuerungen 2027).

11. Vermietung und unterstellte Einkünfte verwechseln

Die Fehler:

  • unterstellte Einkünfte für eine ganzjährig vermietete Immobilie erklären;
  • die unterstellten Einkünfte für die nicht vermieteten Tage einer Ferienvermietung vergessen;
  • Kosten (IBI, Gemeinschaftskosten) von unterstellten Einkünften abziehen, was nicht erlaubt ist;
  • bei einer zweimonatigen Vermietung 100 % der Jahreskosten abziehen statt des anteiligen Betrags.

Richtig ist: das Jahr in vermietete und nicht vermietete Tage aufteilen und auf jeden Zeitraum seine eigenen Regeln anwenden. Siehe Vermietung.

12. Glauben, dass sich jemand anderes darum kümmert

Der Fehler: annehmen, dass der Notar, der Makler, die Hausverwaltung oder die Bank, die die IBI per Lastschrift einzieht, auch das Modelo 210 abgibt.

Die Realität: Ohne ausdrücklichen Auftrag macht das niemand für Sie. Die Behörde verschickt keinen Steuerbescheid. Wenn Sie keinen Nachweis einer Erklärung haben (unterschriebenes Dokument, Zahlungsbeleg), gehen Sie davon aus, dass nichts abgegeben wurde, und prüfen Sie es. Bei fehlenden Jahren siehe versäumte Jahre nachträglich erklären.

Bonus: Fehler im Wohnsitzland

  • Die unterstellten Einkünfte zu Hause erklären: In Deutschland unnötig, denn die Selbstnutzung führt dort grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einkünften. In der Schweiz wird für die ausländische Ferienwohnung dagegen in der Regel ein Eigenmietwert ermittelt, der den Steuersatz beeinflusst: Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerverwaltung.
  • Die spanischen Mieteinnahmen in der heimischen Steuererklärung vergessen: Auch wenn Spanien sie besteuert, müssen sie in der Regel angegeben werden, etwa zur Anrechnung der spanischen Steuer oder für den Progressionsvorbehalt.
  • Die spanische Immobilie oder das spanische Konto vergessen, wo sie anzugeben sind: In der Schweiz gehören sie beispielsweise in die Vermögensaufstellung der Steuererklärung.

Siehe die spanische Immobilie im Wohnsitzland erklären.

Unsere Methode, um diese Fehler zu vermeiden

Bei Fiscasa durchläuft jede Erklärung eine Checkliste: Miteigentumsanteil in der Urkunde geprüft, Tage nachgerechnet, Katasterreferenzen erfasst, Satz der Gemeinde geprüft, Zahlungskennung und Verwendungszweck auf Deutsch erläutert. Führt ein Rechenfehler unsererseits zu einem Zuschlag oder Zinsen, sieht unsere schriftliche Garantie deren Erstattung vor, zu den Bedingungen und in den Grenzen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Siehe unsere Preise und den Rechner.

FAQ

Ich habe in einer bereits abgegebenen Erklärung einen Fehler gemacht. Was nun?

Wenn Sie zu viel gezahlt haben, können Sie die Differenz innerhalb von vier Jahren mit einem Berichtigungsantrag zurückfordern. Wenn Sie zu wenig gezahlt haben, begrenzt eine freiwillige ergänzende Erklärung die Kosten auf einen Recargo.

Meine Überweisung wurde zurückgebucht. Ist meine Erklärung gültig?

Die Erklärung existiert, aber die Steuer ist nicht bezahlt. Erstellen Sie ein neues Zahlungsdokument und zahlen Sie so schnell wie möglich.

Muss ich eine mit der Wohnung gekaufte Garage erklären?

Ja, wenn sie eine eigene Katasterreferenz und einen eigenen IBI-Bescheid hat. Ist sie in der Referenz der Wohnung enthalten, ist sie bereits berücksichtigt.

Zählt der Kauftag bei der anteiligen Berechnung mit?

Gerechnet wird in Besitztagen im Jahr. Rechenprogramme setzen in der Regel das Datum der Urkunde als ersten Besitztag an; ein Tag Unterschied macht nur wenige Cent aus.

Kann man eine Erklärung nach dem 1. Januar 2027 korrigieren?

Ja. Jede ergänzende oder berichtigende Erklärung, die ab diesem Datum abgegeben wird, verwendet das neue Formular.

Prüft Fiscasa auch Erklärungen, die ein anderer Anbieter erstellt hat?

Ja, wir können Ihre Erklärungen der vergangenen Jahre durchsehen und Sie auf Abweichungen hinweisen, bevor wir die nächsten vorbereiten.

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