Spanische Steuern per Lastschrift zahlen, auch vom Konto in Deutschland
Aktualisiert am 27.10.2026 · 7 Min. Lesezeit
Einmal einrichten und nicht mehr an Fristen denken: Für viele Eigentümer ist die Lastschrift der bequemste Weg, spanische Abgaben zu begleichen. Bei einer Ferienwohnung betrifft das zwei ganz verschiedene Zahlungen, die Nichtresidentensteuer an den Staat und die IBI an die Gemeinde. Für beide gelten unterschiedliche Regeln. Dieser Leitfaden erklärt, was mit einem Konto in Deutschland, Österreich oder der Schweiz möglich ist und wo die Grenzen liegen.
Zwei Gläubiger, zwei Systeme
| Modelo 210 (Nichtresidentensteuer) | IBI (Grundsteuer) | |
|---|---|---|
| Gläubiger | Agencia Tributaria, also der spanische Staat | Gemeinde oder deren Einzugsstelle |
| Lastschrift möglich? | Ja, bei elektronischer Abgabe | Bei den meisten Einzugsstellen |
| Ausländisches Konto? | Ja, seit 1. Februar 2024 ein Konto im SEPA-Raum | Hängt von der Einzugsstelle ab |
| Einmal einrichten, dauerhaft gültig? | Nein, Mandat pro Erklärung | In der Regel ja, bis zum Widerruf |
Der wichtigste Unterschied: Die IBI-Lastschrift ist ein Dauerauftrag der Gemeinde, der jedes Jahr läuft. Beim Modelo 210 gibt es keine Daueranweisung. Jede Erklärung muss neu abgegeben werden, und die Lastschrift wird jeweils mit dieser Erklärung erteilt.
Lastschrift für das Modelo 210
Die Voraussetzungen
- Elektronische Abgabe. Die Erklärung wird über die Website der Agencia Tributaria eingereicht, mit digitalem Zertifikat, Cl@ve oder durch einen dazu befugten Dritten.
- Konto im SEPA-Raum. Seit dem 1. Februar 2024 sind auch Konten außerhalb Spaniens zugelassen, etwa in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein. Der Einzug wird über eine spanische kooperierende Bank abgewickelt.
- Das Konto gehört dem Steuerpflichtigen. Ein Elternteil kann nicht die Steuer seines erwachsenen Kindes vom eigenen Konto abbuchen lassen. Ehepartner sollten ein Konto nutzen, das auf beide lautet.
- Ein Mandat pro Erklärung. Jeder Miteigentümer erteilt seine eigene Lastschrift.
Die Termine
Die Lastschrift ist nur innerhalb bestimmter Fenster möglich. Der Einzug selbst erfolgt am Ende der jeweiligen Zahlungsfrist.
| Einkünfte | Lastschrift beantragen |
|---|---|
| Unterstellte Einkünfte 2025 | bis 23. Dezember 2026 |
| Unterstellte Einkünfte 2026 | 1. April bis 23. Dezember 2027 |
| Mieteinnahmen 2026 | 1. bis 15. April 2027 |
| Veräußerungsgewinn bei Verkauf | nicht möglich |
Für Mieteinnahmen gilt ab dem Einkommensjahr 2026 ein eigenes Abgabefenster vom 1. bis 20. April des Folgejahres. Wer per Lastschrift zahlen will, muss sich innerhalb dieses Fensters noch früher entscheiden. Weitere Daten finden Sie im Fristenkalender.
Ein Beispiel
Petra lebt in Freiburg und besitzt allein eine Wohnung in Dénia mit einem Katasterwert von 85.000 € bei einem Satz von 2 %. Ihre Steuer beträgt 85.000 € × 2 % × 19 % = 323 €. Sie lässt die Erklärung für 2026 im April 2027 elektronisch einreichen und erteilt dabei die Lastschrift auf ihr deutsches Girokonto. Der Betrag wird Ende Dezember 2027 eingezogen. Bis dahin muss sie nichts mehr tun, außer für Deckung zu sorgen.
Wenn Sie keine digitale Identität haben
Die meisten Eigentümer im Ausland besitzen weder Cl@ve noch ein spanisches Zertifikat. Für sie ist die Überweisung aus dem Ausland der Standardweg: Die Erklärung wird über das Formular der predeclaración erstellt, das System erzeugt eine Zahlungskennung, und Sie überweisen den exakten Betrag. Die Kennung muss allein im Verwendungszweck stehen und ist 30 Kalendertage gültig. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet der Leitfaden aus Deutschland bezahlen.
Lässt ein Bevollmächtigter mit Zugang zum elektronischen System die Erklärung einreichen, kann die Lastschrift auch ohne eigene digitale Identität funktionieren. Klären Sie vorab, ob Ihr Dienstleister diese Option anbietet.
Lastschrift für die IBI
Die IBI wird nicht von der Agencia Tributaria erhoben, sondern von der Gemeinde oder einer Einzugsstelle wie SUMA in der Provinz Alicante, dem Patronato de Recaudación in Málaga oder der ATIB auf den Balearen. Fast alle bieten eine domiciliación an, die jedes Jahr automatisch läuft. Manche verbinden die Lastschrift, je nach Gemeinde, mit einer Ermäßigung oder einer Zahlung in Raten.
Ob ein Konto in Deutschland oder Österreich akzeptiert wird, entscheidet die jeweilige Einzugsstelle. Manche verlangen weiterhin ein spanisches Konto, andere nehmen jede SEPA-IBAN. Fragen Sie über die elektronische Sede der Einzugsstelle oder per E-Mail nach. Wichtig: Eine nicht eingelöste Lastschrift führt zu Zuschlägen, und die Einzugsstelle informiert Sie oft nur per Post an die hinterlegte Adresse. Halten Sie diese aktuell. Mehr im Leitfaden zur IBI.
Vorteile und Nachteile auf einen Blick
Für die Lastschrift spricht: kein Verwendungszweck, der falsch ausgefüllt werden kann; keine abgelaufene Zahlungskennung; die Zahlung kommt pünktlich.
Gegen die Lastschrift spricht: Beim Modelo 210 braucht sie eine elektronische Abgabe; sie muss jedes Jahr neu erteilt werden; bei einem Kontowechsel droht eine Rücklastschrift, die als Nichtzahlung gilt.
Checkliste vor dem ersten Einzug
- Kontoinhaber prüfen: Er muss mit dem Steuerpflichtigen übereinstimmen.
- IBAN und BIC vollständig angeben.
- Termin des Einzugs notieren und für Deckung sorgen.
- Nach dem Einzug den Beleg mit der NRC herunterladen oder bei Ihrem Dienstleister anfordern. Siehe Zahlungsbeleg NRC.
- Bei einem Kontowechsel alle bestehenden IBI-Lastschriften umstellen.
FAQ
Kann ich das Modelo 210 von meinem deutschen Konto abbuchen lassen?
Ja, seit dem 1. Februar 2024, wenn die Erklärung elektronisch abgegeben wird und das Konto im SEPA-Raum liegt und Ihnen gehört. Ohne elektronische Abgabe bleibt die Überweisung aus dem Ausland.
Läuft die Lastschrift für das Modelo 210 automatisch jedes Jahr weiter?
Nein. Sie gilt nur für die Erklärung, mit der sie erteilt wurde. Für jedes Jahr und jeden Miteigentümer ist eine neue Erklärung mit neuer Lastschrift nötig.
Funktioniert die Lastschrift auch beim Verkauf der Immobilie?
Nein. Die Erklärung zum Veräußerungsgewinn kann nicht per Lastschrift bezahlt werden. Hier zahlen Sie per Überweisung oder verrechnen über den Einbehalt des Käufers.
Brauche ich ein spanisches Konto für die IBI?
Nicht unbedingt. Manche Einzugsstellen akzeptieren eine SEPA-IBAN aus Deutschland oder Österreich, andere nicht. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Siehe auch spanisches Konto nötig?.
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